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Die Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie – #RB011 Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung Nach Maschinenrichtlinie – #RB011 Risikobeurteilung

Die Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie fordert für das Inverkehrbringen von Maschinen, dass die Sicherheit der Maschinen mittels einer Risikobeurteilung geprüft wird.

Eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie erfolgt über die harmonisierte europäische Norm EN ISO 12100 mit der Bezeichnung

Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobewertung und Risikominderung.

Diese Norm zur Sicherheit von Maschinen enthält allgemeine Gestaltungsleitsätze für Risikobewertung und Risikominderung.

DIN EN ISO 12100

Die Erstellung der Risikobeurteilung für Maschinen erfolgt nach der Sicherheitsnorm DIN EN ISO 12100 aufgabenbezogen, so dass alle Aufgaben und Lebensphasen einzeln, nacheinander auf Gefährdungen betrachtet werden.

Die Aufgabenbezogene Risikobeurteilung habe ich im Laufe dieser Podcast Reihe behandelt und erläutert. Diese Art der Risikobeurteilung wird aufgrund ihrer leichten Erlernbarkeit häufig verwendet und wird im Maschinenbau favorisiert.

Die Aufgabe der Risikobeurteilung liegt darin zunächst alle Gefahrensituationen zu ermitteln, die durch die Maschine entstehen können.

Hierfür kann die folgende, grundlegende Fragestellung als Hilfe hinzugezogen werden:

WER macht WAS, WANN, WO und WIE.

Das WER definiert die Zielgruppe

Das WAS ist die auszuführende Tätigkeit

WANN ist der Zeitpunkt, also die aktuelle Lebensphase der Maschine

WO ist die örtliche Definition an der Maschine

WIE sind die eingesetzten Hilfsmittel

Hinzu kommen in Bezug auf die anschließende Gefahreneinschätzung die Fragewörter WIE OFT (Häufigkeit der Gefährdung) und WIE SCHWER (Folgen der Gefahr bzw. Schwere von Verletzungen).

Im Anschluss auf die Gefahreneinschätzung folgen noch mögliche Lösungsansätze, um potenzielle Risiken zu vermindern oder sogar zu vermeiden.

Was die Form der Dokumentation der Risikobeurteilung angeht, lässt die Norm DIN EN ISO 12100 einem freie Hand. Die Form der Gestaltung ist frei wählbar, weswegen man im Netz unter der Google Suche „Risikobeurteilung Beispiel“ diverse Formen der Gestaltung findet.

Auch gibt die Norm dem Nutzer viele Hilfsmittel für die Risikobeurteilung zur Hand, auf die ich in dieser Folge ein wenig eingehen werde.

Hilfsmittel aus der DIN EN ISO 12100

Kommen wir zu den erwähnten Hilfsmitteln, welche die DIN EN ISO 12100 inhaltlich den Nutzern parat hält.

Zum einen finden sich dort genügend Beispiele für Gefährdungsarten, die bei der Konstruktion von Maschinen und im Zusammenhang mit der Einsatzumgebung entstehen können.

Auch finden sich wichtige Informationen zu passenden Strategien für die Risikominderung

Kommen wir zuerst zu den Gefährdungen, die bei der Konstruktion von Maschinen zu berücksichtigen sind.

Die Arten von Gefährdungen werden in der DIN EN ISO 12100 nach den verschiedenen grundlegenden Gefährdungen betrachtet, die mit der Maschine und mit der Umgebung in Verbindung stehenden Faktoren auftreten können. Eine sehr häufig vorkommende Art von Gefährdung im Maschinenbau sind die Mechanischen Gefährdungen.

Teile oder Oberflächen von Maschinen, Werkzeugen oder Werkstücken können zu Gefährdungen wie Quetschen, Scheren, Schneiden, Einziehen, Reibung oder Abschürfung führen.

Als Beispiel nehme ich hier die Gefährdung durch herausschleudernde Teile. Falls beispielsweise eine Maschine mit zu hoher Drehzahl Werkstücke bearbeitet besteht die potentielle Gefahr einer Überlastung und das ein Werkstück abbricht und herausgeschleudert wird.

Solch ein Ereignis kann für den Maschinenbediener ein hohes Verletzungsrisiko bedeuten, welches durch die Risikobeurteilung erkannt und entsprechend vermindert werden kann. Beispielsweise eine konstruktive Lösung, welche die Drehzahl entsprechend reguliert oder falls eine konstruktive Behebung der Gefährdung nicht möglich ist durch eine trennende Schutzeinrichtung wie eine Schutztür, die mögliche herausschleudernde Werkstücke abfängt.

Weiter Arten von Gefährdungen sind in der Norm DIN EN ISO 12100 ebenfalls beschrieben, wie beispielsweise die Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer Grundsätze bei der Konstruktion von Maschinen.

Bezüglich den Informationen zu passenden Strategien für die Risikominderung nennt die Norm DIN EN ISO 12100 Maßnahmen zur inhärent sicheren Konstruktion, zu technischen Schutzmaßnahmen und ergänzenden Schutzmaßnahmen sowie den Benutzerinformationen.

Maßnahmen zur inhärent sicheren Konstruktion

Der erste und wichtigste Schritt im Prozess der Risikominderung ist die inhärent sichere Konstruktion. Hierbei müssen beispielsweise geometrische Faktoren zur äußeren Gestaltung der Maschine berücksichtig werden, dass der Steuerstand beispielsweise eine größtmöglich direkte Einsehbarkeit der Arbeits- und Gefährdungsbereiche sicherstellt. Die DIN EN ISO 12100 bieten zudem meisten Querverweise zu Typ B- und Typ C-Normen, die für bestimmte Gefährdungen detaillierte Maßnahmen zur Risikominderung beschreiben. Im Falle von ergonomischen Grundsätze, die es bei der Konstruktion von Maschinen zu berücksichtigen gilt, wird beispielsweise auf die Norm DIN EN 13861 verwiesen, die einen Leitfaden zur Berücksichtigung von ergonomischen Gefährdungen beinhaltet.

Falls die Sicherheit durch eine konstruktive Lösung nicht gewährleistet werden kann, müssen weitere Maßnahmen mittels technischen Schutzmaßnahmen und ergänzenden Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Maßnahmen zu technischen Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen

In der DIN EN ISO 12100 gibt es ebenfalls einen Unterabschnitt mit einer Auswahl von praktischen Anwendungen von trennenden und nicht trennenden Schutzeinrichtungen. Dabei unterscheiden sich die Maßnahmen, ob im normalen Betrieb ein Zugang zu einem Gefährdungsbereich erforderlich ist oder nicht.

Falls der Bediener öfters in die Maschine eingreifen muss, sind Schutzeinrichtungen zu wählen, die beispielweise mit oder ohne Zuhaltung den Gefährdungsbereich abriegeln oder mit sensitiven Funktionen ausgerüstet sind wie eine Lichtschranke.

Reichen die Maßnahmen durch technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen nicht aus, um einen sicheren Betrieb der Maschine zu gewährleisten, sind entsprechende Informationen dem Benutzer für eine sichere und ordnungsgemäße Verwendung der Maschine mitzugeben.

Maßnahmen zu Benutzerinformationen

Ein Kapitel in der DIN EN ISO 12100 befasst sich mit den Benutzerinformationen.

Dazu gehören unter anderem Anforderungen an den Inhalt der Begleitunterlagen wie die Betriebsanleitung. So muss der Benutzer über die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine informiert werden. Die Benutzerinformationen müssen sämtliche Angaben enthalten, die für eine sichere und ordnungsgemäße Verwendung der Maschine erforderlich sind.

Aber auch zur Platzierung und Art der Benutzerinformationen an der Maschine selbst, macht die Norm DIN EN ISO 12100 Auskünfte.

In Bezug auf Signaleinrichtungen besagt die Norm beispielsweise, dass optische und akustische Signale verwendet werden sollen, um vor drohenden Gefährdungen zu warnen. Wichtig ist, dass die Signaleinrichtungen vor Eintritt der Gefährdung aktiv werden, dass die Signale eindeutig und deutlich wahrnehmbar sind und von allen anderen verwendeten Signalen zu unterscheiden sind. Die Bedienpersonen und weiteren Personen müssen die Signale klar erkennen können.

Die allgemeinen Angaben, die in eine Betriebsanleitung stehen sind in der Norm ebenfalls angegeben. Hiermit hat der technische Redakteur für das Verfassen der Betriebsanleitung eine gute Checkliste, um zu sehen welche Inhalte für die Betriebsanleitung noch fehlen.

Wo wir bei den technischen Redakteuren und die Risikobeurteilung sind.

Risikobeurteilung: Eine Aufgabe der Konstruktion

Ein gängiger Fall in der Praxis ist es, dass die technischen Redakteure in einer Firma die Aufgabe erhalten, die Risikobeurteilung zu erstellen.

Meistens verfügen diese aber nicht über konstruktionsbedingte Informationen und Kenntnisse und sind zudem nicht für Risikobeurteilungen geschult. Das führt in der Praxis dazu, dass Redakteure die Informationen der Risikobeurteilung nur bedingt weitergeben oder sogar Angaben fehlen.

Zumal sollen die Redakteure die Risikobeurteilung erst nach der Konstruktion erstellen und die Konstruktion bzw. Produktentwicklung soll sich bereits mit der Entwicklung der nächsten Produkte beschäftigen.

Häufig ist es auch so, dass aufgrund von Einsparungen die Hersteller einmalig zu Beginn der Produktentwicklung eine Risikobeurteilung erstellen lassen. Dann werden Weiterentwicklungen oder nachträgliche Veränderungen der Maschine durch mögliche Kundenwünsche nicht berücksichtigt und sind daher auch nicht in der Risikobeurteilung dokumentiert.

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