Die Betriebsanleitung ist in der jeweiligen Landessprache zu erstellen. Diese Vorgabe ist öfters zu vernehmen. Diese Vorgabe entspringt nicht der Vorstellung des Kunden oder des Nutzers des Produktes. Es gibt rechtliche Vorgaben diesbezüglich. Sowohl auf nationaler Ebene durch die jeweiligen Gesetze, wie auf der europäischen Ebene durch Richtlinien und Verordnungen. Für die Produktgattung Maschinen ist das beispielsweise die europäische Maschinenrichtlinie, welche eine Übersetzung der Betriebsanleitung in die jeweilige Landessprache verlangt. Die jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU setzen diese Vorgaben dann mit ihrer jeweiligen nationalen Umsetzung der Richtlinie in geltendes Recht um.
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