Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ist nach europäischen Vorgaben aufgebaut. Der Anfang bilden Beweggründe für die Veröffentlichung der Spielzeugrichtlinie. Danach folgen die Kapitel. Das erste Kapitel umfasst den Anwendungsbereich und die Festlegung von Begriffen. Im zweiten Kapitel stehen die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Konformität des Spielzeugs und verweist auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen im Anhang der Richtlinie. Das vierte Kapitel beschreibt das Konformitätsbewertungsverfahren. Das fünfte Kapitel handelt von der Notifizierung in der Konformitätsbewertung. Hierin geht es um notifizierte Stellen, welche als unabhängige Dritte die Konformitätsbewertung übernehmen. Das sechste Kapitel umfasst die Verpflichtungen und Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Marktüberwachung. Es folgen noch Kapitel für Ausschussverfahren, besondere Verwaltungsvorschriften, Schluss- und Übergangsbestimmungen. Danach sind die Anhänge der Spielzeugrichtlinie aufgeführt.
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