Bei Einzelprodukte wie Sondermaschinen muss die Konformitätserklärung nur den Stand der erstmaligen Inverkehrbringung abbilden. Daher muss man die Konformitätserklärung für Einzelprodukte auch nicht im Nachhinein anpassen.
Anders sieht es bei Serienprodukten aus, da dort jedes gefertigte Produkt bei Inverkehrbringung eine Konformitätserklärung beigelegt sein muss. Dort muss man dann die Konformitätserklärung ändern, wenn Normen und Richtlinien sich ändern oder auch das Serienprodukt Änderungen beinhaltet. Änderungen in Normen passieren meist jährlich, Richtlinien hingegen brauchen länger bis zu einer Aktualisierung. Im Durchschnitt so 6 bis 7 Jahre. Es bietet sich daher für Serienprodukte an, die Konformitätserklärungen in festen Zeitintervallen auf Änderungen von Normen und Richtlinien zu überprüfen.