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Medizinprodukteverordnung – Wer kann alles ein Hersteller von Medizinprodukten sein?

Laut der Medizinprodukteverordnung kann ein Hersteller jede natürliche und juristische Person sein, die ein Medizinprodukt herstellt, aufbereitet und vertreibt.

Bietet man als Privatperson beispielsweise ein selbstgemachtes Wärmekissen zum Verkauf an, ist man ein Hersteller laut der Medizinprodukteverordnung. Ein Wärmekissen ist nämlich im rechtlichen Sinne ein Medizinprodukt, da dieses zur Anwendung beim Menschen bestimmt ist. Ebenfalls kann das Wärmekissen zur Linderung bei Krankheiten und Verletzungen dienen. Auf die Privatperson kommen dann alle Verpflichtungen eines Herstellers zu: Er muss eine Gebrauchsanweisung für das Wärmekissen erstellen und eine CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen.

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