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Technische Dokumentation – Müssen bestimmte Gefahren welche nur Fachpersonal betreffen (bspw. elektrische Gefahr nach Öffnen einer Schutzabdeckung für Wartungsarbeiten) trotzdem mit Hinweisen in der Betriebsanleitung beschrieben sein, obwohl sich das Fachpersonal mit dieser Art von Gefahren auskennt?

Der Umfang der Warnhinweise in der Technischen Dokumentation hängt von der Risikobeurteilung ab. Diese beschreibt Tätigkeiten und legt für diese Tätigkeiten auch die entsprechenden Personalqualifikationen fest. Bei den Beschreibungen der Tätigkeiten ermittelt man dann die Risiken bei den Tätigkeiten. Eine elektrische Gefahr nach Öffnen einer Schutzabdeckung ist ein ernstes Risiko für den Benutzer. Ein entsprechendes Warnschild an der Abdeckung sorgt für die entsprechende Information des Benutzers. Zusätzlich sollte auch die Gefahr in der Betriebsanleitung vermerkt sein.

Zwar ist in Deutschland das Fachpersonal für Elektroarbeiten mit vielen Risiken vertraut und man könnte erwägen diese Stellen nicht in der Betriebsanleitung zu erwähnen. Jedoch ist dabei der internationale Markt eher das Problem. In vielen Ländern gibt es keine ausgebildeten Fachkräfte, da die Ausbildungsstandards dort anders geregelt sind. Daher sollte man auf die Beschreibung der Warnungen auch nicht in der Betriebsanleitung verzichten.

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