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CE #001 Grundlagen CE-Kennzeichnung

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Seit 1993 gibt es das CE-Kennzeichen auf Produkten in der EU wie wir es heute kennen. Es wurde damals mit der Richtlinie 93/68/EWG eingeführt. Die Abkürzung „CE“ steht dabei für „Conformité Européenne“, das ist französisch und bedeutet „Europäische Gemeinschaft“. Sollte ich es falsch ausgesprochen haben, bitte ich um Entschuldigung. Ich kann kein Französisch.

Aufgrund dieser Bedeutung wurde das Zeichen davor auch gerne als „EG-Zeichen“ in den damaligen Richtlinien genannt. So beispielsweise in der ursprünglichen Maschinenrichtlinie von 1989, der 89/392/EWG. 1993 wurden die Richtlinien überarbeitet und die Bezeichnungen in den unterschiedlichen Richtlinien auch zur CE-Kennzeichnung vereinheitlicht.

Das CE-Kennzeichen ist kein Qualitätssiegel

An dieser Stelle möchte ich auch sogleich mit einem großen Missverständnis aufräumen. Viele Menschen glauben, dass die CE-Kennzeichnung ein Qualitätssiegel sei. Das ist falsch. Die CE-Kennzeichnung soll belegen, dass der Hersteller oder der Inverkehrbringer des Produktes die Anforderungen des Produktes kennt und dass das Produkt diese auch erfüllt.

Es ist also einfach gesagt eine Selbstauskunft. Der Hersteller bringt das Zeichen an und sagt damit aus, dass er alle Anforderungen aus Gesetzen, Normen und Richtlinien kennt und auch erfüllt. Aus diesem Grund darf der Hersteller oder Inverkehrbringer von sich aus die Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen.

Verstöße gegen die Kennzeichnung

Nun wird die CE-Kennzeichnung also meist vom Hersteller selbst angebracht. Was passiert also, wenn es missbräuchlich verwendet wird? Und wer kontrolliert das Ganze? Dafür gibt es die sogenannten Marküberwachungsbehörden, zu denen unter anderem die Berufsgenossenschaften dazugehören. Diese kontrollieren von sich aus die Produkte oder können von anderen Marktteilnehmern auf unrechtmäßig gekennzeichnete Produkte aufmerksam gemacht werden.

Die anderen Marktteilnehmer können dabei Behörden aus anderen Mitgliedsstaaten, andere Unternehmen wie Mitbewerber oder Privatpersonen sein. Sprich sollten Sie als Hersteller Produkte missbräuchlich mit einer CE-Kennzeichnung versehen und das Ihr Wettbewerb mitbekommen, kann er Sie bei der Marktaufsicht melden. Diese werden den Anschuldigungen dann nachgehen. Wie oft das Ganze geschieht und was alles dazu gehört, werden wir in einer anderen Folge näher betrachten, da das ganze sehr umfangreich und komplex werden kann.

Zurück zu unserem Beispiel. Sie kennzeichnen Produkte missbräuchlich und die Marktaufsicht stellt dies fest. Nun kann es zu mehreren Strafen kommen, je nachdem, wie schwer ihr Verstoß dabei ist. Entsteht durch Ihr Produkt ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, kann die Marktaufsicht den weiteren Verkauf Ihres Produktes verbieten, bis Sie die Produkte verbessert haben. Ist das Risiko besonders hoch, kann die Aufsicht sogar fordern, dass Sie alle Produkte zurücknehmen und vernichten. Außerdem kann sie anordnen, dass die Öffentlichkeit vor Ihren Produkten gewarnt werden muss, sprich wir haben hier außerdem auch ein PR-Desaster.

Bußgelder und Freiheitsstrafen

Prinzipiell gilt dabei, dass nicht gekennzeichnet Produkte, dazu gehören auch missbräuchlich gekennzeichnete, nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt und vertrieben werden dürfen. Sprich selbst wenn kein großes Risiko besteht, kann die Marktaufsicht den Verkauf Ihres Produktes so lange stoppen, bis Sie die Anforderungen des EU-Marktes erfüllen. Auch eine genaue Überprüfung durch eine benannte Stelle kann angeordnet werden. Und dafür müssen die Produkte nicht einmal besonders gefährlich sein.

Neben diesen Anordnungen seitens der Markaufsicht, ist der Verstoß gegen die Regeln der CE-Kennzeichnung auch mit Bußgeldern belegt. Diese Bußgelder belaufen sich laut Produktsicherheitsgesetz zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Sollte etwas passiert sein und das Produkthaftungsgesetz zusätzlich angewendet werden, werden diese Bußgelder überschritten. Denn das Produkthaftungsgesetz fordert außerdem, dass das Bußgeld den wirtschaftlichen Vorteil den der Täter aus der missbräuchlichen Anbringung der CE-Kennzeichnung erlangt hat, übersteigt. Wurden also durch das Produkt beispielsweise mehrere Millionen Euro zu Unrecht erwirtschaftet, wird die Strafe entsprechend hoch ausfallen.

Und zu guter Letzt kann der Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten in besonders schweren Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe belegt werden. Den im Falle der Produkthaftung kann es zur strafrechtlichen Verfolgung von Geschäftsführenden, Vorständen oder nachgeordneten, leitenden Mitarbeitern kommen.

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Grundlagen der CE-Kennzeichnung

Die Folgen einer missbräuchlichen Anbringung der CE-Kennzeichnung sind also keinesfalls zu missachten. Doch welche Anforderungen müssen überhaupt erfüllt werden, um eine CE-Kennzeichnung anbringen zu dürfen? Kurz gesagt sind es einige und das Fehlen einer einzelnen Anforderung bedeutet bereits, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde. Und bei diesen einfachen Verstößen liegen wie bereits bei Bußgeldern zwischen 3.000 und 10.000 Euro.

Das ist vielen Unternehmen leider nach wie vor nicht klar. Und so wird eine Vielzahl von Produkten auf dem Markt bereitgestellt, die unwissentlich mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, obwohl nicht alle Anforderungen erfüllt werden. Die Hersteller und Inverkehrbringer gehen Risiken ein, ohne davon zu wissen.

Beispiel eines leichten Verstoßes

Ein kleines Beispiel dazu. Seit der Überarbeitung der Niederspannungsrichtlinie fordert die Richtlinie, dass den elektrischen Betriebsmitteln eine Anleitung und Sicherheitsinformationen beigelegt werden. Diese müssen in der Sprache des jeweiligen Mitgliedsstaates übersetzt werden, damit sie vom Verbraucher oder anderen Endbenutzern leicht verstanden werden. Diese Anforderung kennen viele bereits aus der Maschinenrichtlinie.

Stellen wir uns nun vor, wir arbeiten in einem Unternehmen. Dort wird viel nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht“ gearbeitet. Das zeigt sich dann beispielsweise auch daran, dass in der Konformitätserklärung noch die alte Richtlinie aufgeführt wird. Vermutlich ist die neue Niederspannungsrichtlinie trotz Erscheinung von vor 4 Jahren immer noch unbekannt und wird folglich nicht berücksichtigt. Die Anleitungen werden nur, in sagen wir mal, Englisch ausgeliefert. Die Umsetzungsfrist der neuen Niederspannungsrichtlinie ist übrigens am 19. April 2016 abgelaufen.

Bringt dieses Unternehmen nun Produkte auf den Markt, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, verstößt es gegen die Kennzeichnungspflicht. Denn die Anforderung der neuen Richtlinie zur Übersetzung wird missachtet und folglich die Richtlinie nicht eingehalten. Die CE-Kennzeichnung ist ungültig. Mitbewerber oder die Marktaufsicht können gegen das Unternehmen vorgehen, das Unternehmen selbst geht ein unnötiges Haftungsrisiko ein und hohe Kosten entstehen.

Verschiedene Arten der CE-Kennzeichnung

Und das nur, weil eine Richtlinie veraltet war. Als Anhaltspunkt wie aktuell ein Unternehmen im Bereich der Normen und Richtlinien ist, habe ich gerade erwähnt. In der Konformitätserklärung werden alle entsprechenden Normen und Richtlinien aufgeführt und es ist leicht erkennbar, falls dort veraltete Richtlinien aufgeführt werden.

Anhand dieser Konformitätserklärung, auch EG-Konformitätserklärung genannt, kann man übrigens ebenfalls erkennen, welche Art der CE-Kennzeichnung das Produkt erhalten hat. Denn je nach Richtlinie werden andere Anforderungen an ein Produkt gestellt. Beispielsweise gibt es in der EU CE-Kennzeichnungen für Spielzeug, elektrische Geräte, persönliche Schutzausrüstung, Medizinprodukte oder eben Maschinen.

Ob und welche Anforderungen an die CE-Kennzeichnung eines Produktes gestellt werden, können den entsprechenden Richtlinien entnommen werden. Im Fall unseres Themengebietes ist dies meist die Maschinenrichtlinie. Dabei ist auch zu beachten, dass es Produkte gibt, die nicht unter die CE-Kennzeichnung fallen bzw. die andere Konformitätszeichen bekommen müssen. Dazu gehören beispielsweise Verpackungen, Lebensmittel, Schiffsausrüstungen oder technische Arbeitsmittel.

Die Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung ist das Dokument, das am Ende nach dem sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren erstellt wird und als Zusammenfassung dieses Verfahrens dient. Es ist die schriftlich verfasste Bestätigung des Herstellers, dass er alle Anforderungen der jeweiligen Richtlinie erfüllt. Sie wird in der Regel dem Produkt beigelegt, so dass Nutzer und andere Markteilnehmer anhand dieser Konformitätserklärung erkennen können, welche Anforderungen an das Produkt gestellt und erfüllt werden.

Die Inhalte der Konformitätserklärung werden ebenfalls in den jeweiligen Richtlinien angegeben und müssen eingehalten werden. Auch hier kann es je nach Richtlinie zu Unterschieden kommen. Im Allgemeinen kann man aber die folgenden Inhalte als Mindestanforderungen an die Konformitätserklärung ansehen:

  • Name des Herstellers oder Inverkehrbringers
  • Anschrift des Herstellers oder Inverkehrbringers
  • Bezeichnung oder Kenndaten des Produktes
  • Angewendete Richtlinien
  • angewendete Normen und Spezifikationen
  • die benannte Stelle und Angaben zum Unterzeichner

Prüfung durch benannte Stellen

Neben der Besonderheit ob ein Produkt eine CE-Kennzeichnung erhält oder nicht, gibt es eine weitere Besonderheit. Denn bei einigen Produkten ist es nicht erlaubt, dass der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren alleine durchführt und die CE-Kennzeichnung selbst aufbringt. Bei diesen Produkten handelt es sich meist um Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstungen.

Bevor diese Produkte mit einem CE-Kennzeichen versehen und auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, müssen diese zuvor von einem unabhängigen und extra dafür benannten Prüf- und Zertifizierungsinstitut überprüft und freigegeben werden. Im englischen heißt diese Stelle „Notified Body“.

Gibt diese benannte Stelle die Produkte frei, darf der Hersteller die CE-Kennzeichnung durchführen. Bei diesen Produkten wird auch die benannte Stelle in der Konformitätserklärung aufgeführt.

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Wer darf das CE-Zeichen anbringen und kann es auch erlöschen oder Ablaufen?

Nun kennen wir einige Anforderungen an die CE-Kennzeichnung. Doch wer darf das CE-Kennzeichen an Produkten anbringen? Und können CE-Kennzeichen ähnlich wie der TÜV des PKW ablaufen?

Zunächst einmal schauen wir uns an, wer die Kennzeichnung anbringt. Hier gibt es niemand speziellen, der Hersteller des Produktes bringt das Zeichen auf den Produkten an. Wird das Produkt in den europäischen Wirtschaftsraum importiert, so muss der Importeur als der Inverkehrbringer die CE-Kennzeichnung durchführen. Der Inverkehrbringer oder der Hersteller teilen so mit, dass sie alle grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien einhalten und dafür gerade stehen.

Ein Ablaufdatum oder eine Art Prüfung wie man sie von PKWs kennt existiert bei der CE-Kennzeichnung nicht. Ist ein CE-Kennzeichen auf einem Produkt angebracht, so gilt es auch für das Produkt für unbegrenzte Zeit.

Veränderung und Umbau des Produktes

Wird das Produkt aber verändert, beispielsweise wird die Maschine umgebaut, kann dies dazu führen, dass die CE-Kennzeichnung ihre Gültigkeit verliert. Im Sinne der Maschinenrichtlinie spricht man hier von einer wesentlichen Veränderung. Dies zeigt sich meist dadurch, dass die Maschine verändert wird und es neue Gefahrenstellen gibt, die beseitigt werden müssen.

Die Festlegung ob es sich um eine wesentliche Veränderung handelt oder nicht, möchte ich in dieser Folge des Podcasts nicht weiter behandeln. Denn hierbei muss jeder Einzelfall genauestens beachtet werden, weshalb eine pauschale Aussage nicht möglich ist. Sollten Sie, liebe Zuhörer daran Interesse haben, teilen Sie es uns bitte mit. Dann mache ich im Zuge dieser Podcast-Reihe eine Folge dazu.

Kommen wir zurück zu unserer wesentlichen Veränderung. Findet dies bei einer Maschine statt, passiert einiges im Bereich der CE-Kennzeichnung. Zu allererst erlischt die CE-Kennzeichnung, die Maschine darf also nicht mehr verkauft werden. Vermutlich ist sie nach Betriebssicherheitsverordnung auch unsicher und muss erst wieder sicher gemacht werden, bevor sie weiter verwendet wird. Dann muss das für den Umbau verantwortliche Unternehmen erneut das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und im Anschluss die neue CE-Kennzeichnung anbringen, wenn alle Anforderungen erfüllt werden. Der Umbauer ist dann auch Hersteller der Maschine und muss die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Eine in der Praxis nur wenig bewusste Situation. Maschinen werden häufig angepasst oder zu Produktionsstraßen verkettet. Und schnell erlischt dadurch die CE-Kennzeichnung und der Betreiber oder der Umbauer wird Hersteller einer Maschine, obwohl er dies gar nicht wollte.

Die CE-Kennzeichnung

Zum Schluss der Folge kommen wir noch kurz zur CE-Kennzeichnung selbst. Also dem Logo „CE“. Denn dieses kann auch nicht ohne weiteres frei erstellt werden. Die jeweiligen Richtlinien definieren die Größe und Form des Zeichens. Dies muss ebenfalls eingehalten werden. Denn so sollen Verwechslungen mit ähnlichen Zeichen verhindert werden.

So sind die Schriftart, die Abstände und die Linien der Buchstaben der CE-Kennzeichnung genauestens definiert. Ein häufiger Fehler dabei ist, dass der mittlere Strich des Buchstaben „E“ zu lang ist.

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