Im Falle einer Gesamtheit von Maschinen muss der Hersteller der Maschine entsprechend ein übergeordnetes Konformitätsverfahren zur Erlangung der CE-Kennzeichnung durchführen. Ebenfalls muss er die einzelnen Hersteller der Teilkomponenten der verketteten Anlage über die Umbauten bzw. Veränderungen an den einzelnen Produkten informieren. Für die Gesamtheit von Maschinen sind zudem eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung zu erstellen.
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