Eine weitere Besonderheit in der US Produkthaftung ist das amerikanische Recht zur „class action”. Dies bezeichnet den Fall, dass ein Kläger für eine Gruppe von Betroffenen klagt mit dem Ziel eine Entscheidung für alle zu erhalten. Diese Art der Klage wird eingesetzt, wenn es praktisch unmöglich wäre, alle Kläger einzeln in einer Klage aufzuführen. Es besteht keine Möglichkeit eine Sammelklage willkürlich zu beginnen. Sie bedarf der ausdrücklichen Annahme durch das angerufene Gericht.
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