Trennende Schutzmaßnahmen im Maschinenbau dienen dazu, Personen aus Gefahrenbereiche abzutrennen. Diese Schutzmaßnahmen müssen entsprechend:
- widerstandsfähig gebaut sein,
- nicht umgangen oder unwirksam gemacht,
- keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen,
- ausreichend Abstand zum Gefahrbereich haben
- Eingriffe zum Werkzeugeinsatz oder –wechsel oder zu Wartungsarbeiten möglichst ohne Entfernen der Schutzeinrichtungen zulassen. Der Zugang muss zudem auf den für die Tätigkeit notwendigen Bereich beschränkt bleiben.
die Maschinenbedienung und den Arbeitsprozess nicht mehr als notwendig behindern, um jeden Anreiz zur Umgehung zu mindern