Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt, dass eine Maschine bzw. Anlage nicht ohne Betriebsanleitung in Verkehr gebracht darf. Eine Nachreichung der Betriebsanleitung ist somit ausgeschlossen.
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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt, dass eine Maschine bzw. Anlage nicht ohne Betriebsanleitung in Verkehr gebracht darf. Eine Nachreichung der Betriebsanleitung ist somit ausgeschlossen.