Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt, dass eine Maschine bzw. Anlage nicht ohne Betriebsanleitung in Verkehr gebracht darf. Eine Nachreichung der Betriebsanleitung ist somit ausgeschlossen.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt, dass eine Maschine bzw. Anlage nicht ohne Betriebsanleitung in Verkehr gebracht darf. Eine Nachreichung der Betriebsanleitung ist somit ausgeschlossen.