Das Produktsicherheitsgesetz fordert von Produkten eine Bedienungsanleitung, wenn bei der Verwendung bestimmte Regeln zu beachten sind. Falls Zubehör zu einem Produkt separat erhältlich ist, muss diesem Zubehör die zur Verwendung notwendige Nutzungsinformation ebenfalls vorliegen. Das Zubehör gilt dann nämlich als eigenständiges Produkt, welchem bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern ist.
Daher genügt es nicht nur eine Bedienungsanleitung für das (Haupt-)Produkt zu erstellen, welche Informationen zum separat erhältlichen Zubehör beinhaltet.
Auch aus Sicht des Minimalismus-Prinzips der IEC/IEEE 82079-1 sollten Informationen zum Zubehör in einer separaten Anleitung aufgeführt sein. Kauft der Benutzer das separate Zubehör nicht, benötigt er auch keine Informationen dazu. Die Anleitung enthält somit jede Menge überflüssige Informationen zum Zubehör.