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Wie ist die Marktüberwachung im deutschen Maschinenbau geregelt?

Ziel der Marktüberwachung im deutschen Maschinenbau ist zum einen der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unsicheren Maschinen. Außerdem stärkt sie den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftsakteure.

In Deutschland kontrollieren die jeweiligen Bundesländer die Marktüberwachung hierzu über Gewerbeaufsichtsämter. Ein zentraler sogenannter Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) koordiniert die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden der Länder. In Abstimmung planen sie länderübergreifenden Marktüberwachungsaktionen innerhalb Deutschlands und kooperieren mit Wirtschaft und Verbänden.

Die Marktüberwachung erstreckt sich zudem über Landesgrenzen hinweg. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten versuchen gemeinsam eine lückenlose europaweite Kontrolle der bereits im Verkehr befindlichen Maschinen zu erreichen.

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