Ordnungswidrigkeiten im Falle der Produkthaftung können auch natürlich Personen treffen. Es sind aber auch Geldbußen gegen Unternehmen aufgrund strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigen Delikte möglich. Bei Verstößen gegen die CE-Kennzeichnung oder im Konformitätsbewertungsverfahren greift das Produktsicherheitsgesetz. Für eine Strafrechtliche Verantwortung muss Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit vorliegen. Hier können als Haftungsrisiken sowohl Geldbußen wie auch Freiheitsstrafen gegen natürlich Personen verhängt werden.
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