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Was sind die Mindestanforderungen an einen Betriebsartenwahlschalter?

Die folgende Mindestanforderungen gelten für den Betriebsartenwahlschalter (BAWS):

  • Jede Schaltstellung darf nur eine Betriebsart ermöglichen
  • Die Betätigung des BAWS darf den Maschinen- bzw. Anlagenbetrieb nicht starten

Alle anderen Steuerfunktionen müssen dem BAWS untergeordnet sein, einzige Ausnahme ist die Not-Halt bzw. Not-Aus-Funktion

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