Die folgende Mindestanforderungen gelten für den Betriebsartenwahlschalter (BAWS):
- Jede Schaltstellung darf nur eine Betriebsart ermöglichen
- Die Betätigung des BAWS darf den Maschinen- bzw. Anlagenbetrieb nicht starten
Alle anderen Steuerfunktionen müssen dem BAWS untergeordnet sein, einzige Ausnahme ist die Not-Halt bzw. Not-Aus-Funktion