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Warum sollte eine Maschine oder Anlage nicht ohne die Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung in Betrieb gehen?

Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt. Diese ist daher ein Bestandteil des Produkts (siehe Produktsicherheitsgesetz); Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel. Diese kann, genauso wie ein Fehler am Produkt selbst, zu Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung führen. Im Rahmen der Produkthaftung kann eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung bei Sach- oder Personenschäden zu einem erheblichen finanziellen Haftungsrisiko für den Inverkehrbringer des Produkts werden.

Das Fehlen der Anleitung stellt außerdem einen Verstoß gegen die CE-Kennzeichnung dar. Die CE-Kennzeichnung ist dadurch zu Unrecht erfolgt und kann zur Untersagung des weiteren Verkaufs des Produktes, Produktionsstillstand/Rückruf und Überprüfung aller Produkte durch die Marktüberwachung führen.

Meldet ein Wettbewerber der Marktaufsicht das Fehlen der Betriebsanleitung hat dies zudem schwere rechtliche Auswirkungen. Gerichtliche Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb gegen den Produkthersteller sind dann möglich.

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