Unter Verkehrssicherungspflicht versteht man die Pflichten, welcher ein Hersteller beim Inverkehrbringen seiner Produkte und infolge der Bereitstellung am Markt erfüllen muss. Dazu zählen folgende Pflichten:
- Konstruktionspflicht
- Fabrikationspflicht
- Instruktionspflicht
- Produktbeobachtungspflicht