Die EMV-Richtlinie im Maschinenbau ist eine EU-Richtlinie. EMV steht für Elektromagentische Verträglichkeit. Die Definition der Elektromagentische Verträglichkeit aus der Europäische EMV-Richtlinie nach Artikel 3 lautet wie folgt:
„die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere Betriebsmittel in derselben Umgebung unannehmbar wären;.“
Besser ausgedrückt leitet die EMV-Richtlinie im Maschinenbau Schutzanforderungen ab, die jedes in den Verkehr gebrachtes elektrisches Gerät einhalten muss. Wissen Sie, ob Ihr Produkt unter die EMV-Richtlinie fallen könnte?
Gerne beraten wir Sie in Vorfeld einer Dokumentation was es hinsichtlich von aktuellen Normen und EU-Richtlinien alles zu beachten gilt.