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Was ist der Unterschied zwischen Produzentenhaftung und Produkthaftung?

Produzentenhaftung: Im Gegensatz zur Produkthaftung liegt die Beweislast bei der Produzentenhaftung beim Kunden. Dieser muss nachweisen, dass der Hersteller grob fahrlässig gehandelt hat. Ebenso, dass das Produkt einen Fehler in den Bereichen Konstruktion, Fabrikation, Instruktion oder Produktbeobachtung aufweist. Die Produzentenhaftung gewinnt dort an Bedeutung, wo die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist.

Produkthaftung: Der Hersteller haftet für die Gefahren die vom eigenen Produkt ausgehen nach § 1 ProdHaftG, ohne dass dazu ein Verschulden des Herstellers notwendig ist. Der Geschädigte muss nur nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schadens ein Fehler mit dem Produkt vorlag. Da nur der Umstand der fehlerhaften Herstellung ausschlaggebend ist, spricht man auch von der sogenannten „Gefährdungshaftung“.

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