Handlungsanweisungen in Nutzungsinformationen sollen laut der IEC/IEEE 82079-1 in Schritt-für-Schritt-Anleitungen aufgeführt sein. Diese sollen Vorabinformationen enthalten, die einen Überblick über die Handlung geben und evtl. Voraussetzungen nennen. Danach sind Anweisungen in Anleitungsschritten mit arabischen Ziffern zu nummerieren. Warnhinweise sind vor dem jeweiligen Anleitungsschritt anzugeben. Mögliche Zwischenergebnisse sind anzugeben. Das Ende der Handlungsanweisung ist ebenfalls mit zu beschreiben, damit der Nutzer feststellen kann, dass die Handlung abgeschlossen ist.
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