Für Lastaufnahmemittel schreibt die Maschinenrichtlinie in Bezug auf die Technische Dokumentation bzw. Betriebsanleitung im Anhang I folgendes vor:
“4.4.1 Lastaufnahmemittel
Jedem Lastaufnahmemittel und jeder nur als Ganzes erhältlichen Gesamtheit von Lastaufnahmemitteln muss eine Betriebsanleitung beiliegen, die mindestens folgende Angaben enthält:
a) bestimmungsgemäße Verwendung;
b) Einsatzbeschränkungen (insbesondere bei Lastaufnahmemitteln wie Magnet- und Sauggreifern, die die Anforderungen der Nummer 4.1.2.6 Buchstabe e nicht vollständig erfüllen);
c) Montage-, Verwendungs- und Wartungshinweise;
d) für die statische Prüfung verwendeter Koeffizient.“