Diese Übersetzer werden in Deutschland durch ein Landgericht öffentlich bestellt und dort beeidigt bzw. ermächtigt. Diese Ermächtigung ermöglicht es ihnen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung in die Zielsprache zu bestätigen. Beglaubigte Übersetzungen werden als Beweisurkunden vor Behörden und Gerichten, beispielsweise bei der Heirat eines Ausländers, benötigt.
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