Sind Informationen für den Umgang mit entzündlichen Stoffen zu beachten, muss der Hersteller entsprechende Informationen in seiner Technischen Dokumentation bereithalten. Die Maschinenrichtlinie fordert zudem, dass eine Maschine so konstruiert und gebaut sein muss, dass keine Brand- und Überhitzungsgefahren entstehen können. Auch von Gasen, Flüssigkeiten, Stäube, Dämpfe und andere von der Maschine freigesetzte bzw. verwendete Stoffe dürfen keine Gefahren ausgehen. Mögliche Sicherheitsmaßnahmen bezüglich des Brandschutzes wie beispielsweise die Kennzeichnung von Fluchtwegen sind daher auch in der Betriebsanleitung zu nennen.
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