Ein Instruktionsmangel liegt vor, wenn der Hersteller den Benutzer der Maschine mit seiner Technischen Dokumentation nicht ausreichend instruiert. Die Instruktion umfasst alle Informationen in der Betriebsanleitung und Informationen über Restgefahren mittels Warnschilder und Signaleinrichtungen an der Maschine. Die Instruktionsanweisungen müssen vor allen Gefahren an der Maschine warnen, die nicht offensichtlich sind und nicht konstruktiv beseitigt werden konnten.
Beispiel für einen Instruktionsmangel. In der Betriebsanleitung einer Maschine steht die Handlungsanweisung: „Schlagen Sie die Sicherungsschraube heraus.“ Ein Bediener schlägt deswegen mit einem Eisenhammer auf die Sicherungsschraube, wodurch sich ein Metallsplitter löst und ihm ins Auge fliegt. Dies führt zu einer einseitigen Erblindung des Bedieners. Dem Bediener fehlten weiterführende Informationen, wie dass er nur bestimmtes Werkzeug (wie einen Plastikhammer) verwenden darf. Auch fehlten Informationen zu Schutzmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeit. Das Tragen einer Schutzbrille hätte den Bediener vor dem Metallsplitter bewahrt. Hier lag ein klarer Fall von einem Instruktionsmangel des Herstellers vor.