Das Bestimmungsland für eine Maschine bzw. Anlage ist vor dem Erstellen einer Technischen Dokumentation relevant. Eine Maschine ist meistens den Bestimmungen des Ziellandes entsprechend konstruiert und darauf ausgelegt. Für andere Länder ist die Maschine möglicherweise nicht ausgelegt, weil die Maschine diese Anforderungen (beispielsweise ein anderes Stromnetz) nicht erfüllt. Deswegen ist es sinnvoll, das Bestimmungsland bereits im Vorfeld vertraglich (bspw. Kaufvertrag) festzulegen. Eine zusätzliche Nennung des Bestimmungslandes in der Betriebsanleitung ist daher auch nicht notwendig.
Sollte die Maschine anschließend durch den Käufer oder andere Dritte Parteien in ein anderes Land gehen, können andere Bestimmungen gelten. Der (eigentliche) Hersteller kann sich auf die vertragliche Festlegungen des ursprünglichen Bestimmungsland berufen und hat keine Verpflichtungen hinsichtlich einer Nachrüstung.