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Technische Dokumentation – Darf eine Betriebsanleitung ausschließlich in elektronischer Form vorliegen?

Normen, Richtlinien und Gesetze legen keine Vorschriften fest, die besagen dass eine Technische Dokumentation nur in Papierform vorliegen darf. Betriebsanleitungen in elektronischer Form müssen wie gedruckte Anleitungen leicht verständlich sein und den Anforderungen aus Normen, Richtlinien und Gesetzen entsprechen. Die gesetzliche Verpflichtung eine Technische Dokumentation 30 Jahren aufzubewahren, könnte sich bei einer ausschließlich elektronischen Form zudem als kompliziert erweisen. Falls die Dokumentation auf einer CD gespeichert ist, ist nicht gesichert, dass in 30 Jahren noch entsprechende Wiedergabegeräte verfügbar sind.

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