Die Produzentenhaftung greift dann, wenn der Hersteller nachweislich seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Beispielsweise Instruktionsfehler, wenn der Hersteller nicht ausreichend vor gefährlichen Produkteigenschaften warnt. Im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher ist der Hersteller in der Pflicht, sich zu entlasten. Die Produzentenhaftung greift zudem auch dort, wo die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes nicht ausreichen. Beispielsweise wenn die Haftungssumme die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro überschreitet.
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