Hersteller, die Ihre Maschinen nach Amerika einführen möchten, müssen beim Marktzugang USA einiges beachten. So muss der Hersteller dafür andere Vorschriften beachten als im europäischen Wirtschaftsraum. Organisationen wie die OSHA (Occupational Safety & Health Administration) verabschieden Regelungen, deren Einhaltung verpflichtend sind.
Auch gibt es kein Konformitätsverfahren wie die europäische CE-Kennzeichnung. So darf die Maschine in den USA erst in Betrieb gehen, wenn sie durch einen zugelassenen Inspektor eine Betriebserlaubnis erhält. Die Entscheidung, ob die Maschine bzw. Anlage nun als sicher gilt, hängt dabei von dem lokalen Inspektor für Sicherheit oder Brandschutz ab. Diese Person entscheidet, ob die US-Vorgaben für Arbeitsplatzsicherheit eingehalten wurden und die Maschine in Betrieb gehen darf. Die Einhaltung der Produktanforderungen kann sich der Hersteller zudem von einer externen Stelle bestätigen lassen. Die Prüfung der Maschine übernehmen dabei unabhängige Prüflabore, bekannt als „Nationally Recognized Testing Laboratories“ (NRTL). Diese prüfen Produkte auf die Einhaltung der wesentlichen Produktanforderungen und vergeben Prüfzeichen.