Das Umlabeln von Datenblättern ist möglich, jedoch ist das eigene Unternehmen dann auch im Falle einer Produkthaftung belangbar. Ein Auftreten als Händler und Verweis auf den Lieferanten der zugekauften Komponente ist dann nicht mehr möglich. Die neuen Kontaktdaten in den technischen Datenblättern zum Produkt zählen dann als Herstelleranschrift. Das Unternehmen, das die Datenblätter des Lieferanten mit einem eigenen Label versehen hat, übernimmt dann alle Pflichten eines Herstellers. Sollten es anschließend Probleme mit dem Produkt oder den zugekauften Komponenten geben, ist das eigenen Unternehmen haftbar.
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