Ein CE-Kennzeichen am Produkt entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung an einem Arbeitsmittel. Vor Verwendung eines Arbeitsmittels muss der Arbeitgeber alle auftretenden Gefährdungen dementsprechend beurteilen. Die schreibt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz vor. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist mögliche Gefährdungen für Mitarbeiter entsprechend zu erkennen und diese Risiken mit geeigneten Schutzmaßnahmen abzuwenden.
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