Treten mit importierten Konsumgüter Beschwerden, Auffälligkeiten oder sogar Verletzungen von Personen auf, steht die Marktaufsicht beim Verkäufer vor der Tür. Die Marktaufsicht stoppt den Verkauf der Ware, lässt Produkte zurückrufen und vielleicht sogar die Vernichtung der Ware anordnen. Hinzu kommen eine mögliche Gewinnabschöpfung und ggf. Haftstrafen für den Verkäufer, wenn dieser seine Pflichten nicht erfüllt hat.
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