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Maschinenrichtlinie – Was muss der Hersteller laut dem neuen Entwurf der Maschinenverordnung bezüglich digitaler Anleitungen beachten?

Im Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie steht, was Hersteller beachten müssen, wenn Sie Ihren Betriebsanleitungen rein digital bereitstellen. Der Hersteller muss auf der Maschine und in einem Begleitpapier angeben, wie der Zugriff auf die digitale Anleitung möglich ist. Auch muss der Hersteller in irgendeiner Form angeben, welche Version der Betriebsanleitung dem jeweiligen Modell der Maschine entspricht. Die digitale Anleitung ist in einem Format vorzulegen, die es dem Endbenutzer erlaubt, sie herunterzuladen, zu speichern und jederzeit darauf zuzugreifen. Auch bei einem Ausfall der Maschine muss die Anleitung weiterhin zugänglich sein. Vor allem gilt dies für Maschinen, welche die Anleitung in die Software der Maschine eingebunden haben.

Der Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie ist noch neu und besitzt aktuell keine Gültigkeit. Es ist auch nicht bekannt, wann die neue Maschinenverordnung veröffentlicht wird. Zuerst diskutieren mehrere Gremien auf europäischer Ebene über den Entwurf und überarbeiten diesen in einem fortschreitenden Prozess. Es kann sich daher noch einiges verändern.

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