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Maschinenrichtlinie – Reicht es aus Informationen für die Wartung, die nur Fachpersonal betreffen, in englischer Sprache bereitzustellen?

Die Maschinenrichtlinie beinhaltet im Anhang I unter Punkt 1.7.4 eine Besonderheit hinsichtlich spezifischer Informationen für die Wartung einer Maschine. Im dritten Absatz dieses Punktes steht:

„Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten beauftragtes Fachpersonal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.“

Bei Wartungsarbeiten, die vom Hersteller oder von ihm beauftragten Fachpersonal durchzuführen sind, genügt daher beispielsweise eine Wartungsanleitung in englischer Sprache. Natürlich unter der Annahme, dass das Fachpersonal die englische Sprache auch versteht. Aber aufpassen, diese Sonderregelung gilt nicht für Wartungsarbeiten, die vom Benutzer der Maschine oder dessen Wartungspersonal durchzuführen sind. In der Anleitung muss eindeutig gekennzeichnet sein, welche Wartungsarbeiten vom Fachpersonal, dass der Hersteller oder dessen Bevollmächtigter stellt, durchzuführen sind.

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