Durch die neue Marktüberwachungsverordnung ist es den Behörden möglich entsprechende Mittel zu ergreifen, um Personen vor unsicheren Produkten zu schützen.
Die Marktüberwachungsbehörden haben folgende Möglichkeiten:
- Die Verhinderung der Herstellung des betroffenen Produktes
- Keine Bereitstellung des Produktes auf dem Markt
- Die Rücknahme bzw. Rückruf des Produktes vom Markt
- Warnung der Öffentlichkeit vor dem Produkt
- Vernichtung des unsicheren Produktes
Dafür ist es den Behörden erlaubt unter falscher Identität Produkte zu erwerben, um die Konformität der Produkte mit den EU-Richtlinien zu überprüfen. Die Behörden führen zudem Inspektionen vor Ort und Dokumentenkontrollen durch, um die Konformität des Produktes mit den EU-Richtlinien sicherzustellen. Auch im Onlinehandel erhalten die Marktüberwachungsbehörden dafür mehr Befugnisse. Sie können Anbieter auffordern Inhalte von Online-Angeboten zu entfernen oder Warnhinweise entsprechend anzubringen, um auf mögliche Gefahren bezüglich des Produktes hinzuweisen. Falls der Anbieter nicht reagiert, können die Behörden auch die Interprovider dazu auffordern, den Zugang zum Online-Angebot von unsicheren Produkten zu beschränken.