„Punitive damages” in der US-Produkthaftung dienen nicht dem Schadensausgleich, sondern haben einen bestrafenden bzw. erziehenden Charakter. Hierfür muss ein vorwerfbares Verhalten des zum Schadensersatz verurteilten vorliegen. Diese Art des Schadensersatzes ist in der US-Produkthaftung weder von Deutschland aus, noch in den USA versicherbar.
![](https://gft-akademie.de/wp-content/themes/Total/assets//images/placeholder.png)