Die Betriebsanleitung muss laut der Maschinenrichtlinie in Ihrer Amtssprache verfasst sein. Verkauft man die Maschine ins europäische Ausland, muss die Betriebsanleitung entsprechend in der Amtssprache des Landes verfügbar sein.
Die Betriebsanleitung muss laut der Maschinenrichtlinie in Ihrer Amtssprache verfasst sein. Verkauft man die Maschine ins europäische Ausland, muss die Betriebsanleitung entsprechend in der Amtssprache des Landes verfügbar sein.