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CE-Kennzeichnung – Wie bewertet man alte Maschinen ohne CE-Kennzeichnung, ob diese noch weiter betrieben werden dürfen?

Ob man Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung weiter betreiben darf, ist mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Dabei kann unter anderem folgender Auszug von Fragen bei der Beantwortung des Sachverhalts helfen:

  • Ist ein Typenschild an der Maschine vorhanden?
  • Treten beim Bedienen der Maschine nicht akzeptable Risiken für den Benutzer auf?
  • Ist das in Gang setzen bzw. das schnelle Stillsetzen der Maschine durch Betätigen einer Befehlseinrichtung möglich?
    Dazu zählt beispielsweise ein  Not-Halt-Schalter oder der Hauptschalter
  • Ist der Not-Halt Schalter schnell erreichbar?
  • Sind Schutzeinrichtungen vorhanden, die entsprechende Gefährdungen wie herausschleudernde Gegenstände vermeiden bzw. vermindern?
  • Hängt eine Betriebsanweisung an der Maschine aus?
  • Sind für die Maschine regelmäßige Prüfungen mit Umfang und Fristen festgelegt?

Auch könnten die Berufsgenossenschaften oder die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde als Informationsquelle herhalten, um nähere Informationen zur CE-Kennzeichnung von Altmaschinen zu erhalten.

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