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CE Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie – Benötigen Maschinen für Forschungszwecke eine CE-Kennzeichnung?

Die Maschinenrichtlinie schließt Maschinen für Forschungszwecke von der Pflicht zur CE-Kennzeichnung aus. In den Ausschlussbestimmungen über den Anwendungsbereich (Artikel 1, Absatz 2)  der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG steht dazu:

h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;

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