Ein Zwischenhändler kann die CE-Kennzeichnung entfernen und eine eigene anbringen. Dies könnte er beispielsweise tun, wenn er das Typenschild des Herstellers mit einem eigenen Typenschild austauschen möchte. Jedoch ist dann zu beachten, dass die Pflichten des Originalherstellers auch für den Zwischenhändler gelten. Der Zwischenhändler muss für „seine“ Maschine nun eine eigene Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung erstellen und mitliefern. Die Original Konformitätserklärung des ursprünglichen Herstellers ist dann eine Herstellererklärung. Im Falle eines Unfalles mit der Maschine kann die Haftungsfrage dann auch auf den Zwischenhändler übergehen.
