Auch eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) benötigt aufgrund der neuen EU-Verordnung 2016/425 eine CE-Kennzeichnung. Diese seit dem 21.04.2018 gültige EU Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen regelt die Anforderungen an den Entwurf und die Herstellung von Schutzausrüstungen. Jede PSA ordnet sich in eine bestimmte Risikokategorie ein, die für das Konformitätsbewertungsverfahren eine Rolle spielen. Je nach Einstufung der PSA muss beispielsweise eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erfolgen. Erst nach der bescheinigten Prüfung des Baumusters darf der Hersteller in diesem Fall die CE-Kennzeichnung anbringen.
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