Maschinen, die auf Messen oder Ausstellungen ausgestellt sind, kann der Hersteller auch ohne CE-Kennzeichnung betreiben. In der Maschinenrichtlinie ist dafür eine Ausnahmeregelung für Maschinen auf Messen und Ausstellungen hinterlegt. Diese können zu Präsentationszwecken auch nicht mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie übereinstimmen. Mögliche interessierte Käufer muss man jedoch darauf hinweisen, dass die Maschine erst nach der Konformitätserlangung und CE-Kennzeichnung in der Europäischen Union verfügbar ist.
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