Nur ausreichend geschulte Personen sollten eine Betriebsanleitung erstellen und überprüfen. Neben kommunikativen Kompetenzen sollte die zuständige Personen über ausreichende Methodenkompetenz in Hinsicht auf Sprache und Schreibstil verfügen. Weiterhin sollten die Personen sich mit dem Themenbereich der zu erstellenden Betriebsanleitung wie auch den relevanten Normen zur Erstellung auskennen.
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