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Betriebsanleitung erstellen – Dürfen Signalwörter für allgemeine Informationen verwendet werden?

Es ist nicht erlaubt beim Betriebsanleitung erstellen allgemeine Informationen durch die Verwendung der gängigen Signalwörter (Gefahr, Warnung, Vorsicht, Hinweis) hervorzuheben.

Die Doku-Normen DIN EN ISO 20607 und die IEC/IEEEE 82079-1 machen Vorgaben hinsichtlich der Verwendung der Signalwörter in Anlehnung an die DIN ISO 3864-2 sowie die amerikanische Norm ANSI Z535.

In den Normen ist festgelegt, wann welches Signalwort zu verwenden ist. Abhängig von der Schwere eines Personenschadens sind die Signalwörter Gefahr, Warnung oder Vorsicht zu verwenden. Bei einem möglichen Sachschaden durch Fehlbenutzung ist das Signalwort Hinweis zu verwenden. Die Signalwörter dürfen nur im Zusammenhang mit sicherheitsbezogenen Informationen zum Einsatz kommen, um vor einer möglichen Gefährdung zu warnen.

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