Wer ist verantwortlich für die DSGVO-Konformität?
Primär der Hersteller bzw. Verantwortliche. Die technische Redaktion trägt jedoch Mitverantwortung für DSGVO-konforme Inhalte in der Dokumentation.
Primär der Hersteller bzw. Verantwortliche. Die technische Redaktion trägt jedoch Mitverantwortung für DSGVO-konforme Inhalte in der Dokumentation.
Ja, wenn das Produkt personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Smart Devices, Überwachungskameras und Software oder Cloud-Dienste), gehört ein Hinweis zur DSGVO-konformen Nutzung in die Dokumentation.
Nur wenn dies notwendig und rechtlich zulässig ist. Protokolle, Fehlermeldungen und Nutzeranalysen dürfen nicht dauerhaft mit Personenbezug gespeichert werden – nur anonymisiert oder pseudonymisiert.
Keine personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage dokumentieren Anonymisierung, wenn möglich Datenschutz durch Technikgestaltung („Privacy by Design“) berücksichtigen Nur notwendige Daten erfassen („Datenminimierung“)
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen: Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Benutzerverhalten, Systemnutzungsdaten, Video- und Bildaufnahmen usw.
Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet oder dokumentiert werden – zum Beispiel in Nutzerprofilen, Fehlerberichten, Tracking-Logs oder Schulungsunterlagen – greift die DSGVO.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen