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CE Kennzeichnung Konformitätserklärung – #RB010 Risikobeurteilung

CE Kennzeichnung Konformitätserklärung – #RB010 Risikobeurteilung

Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung im Warenverkehr

Ein herzliches Willkommen an unsere Zuhörer zu diesem Podcasts rund um die Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung. Mein Name ist Florian Seckinger und ich arbeite bei der GFT Akademie in der Technischen Dokumentation.

Für alle die heute das erste Mal in diese Reihe einschalten, empfehle ich Ihnen auch die anderen Folgen dieser Serie um die Risikobeurteilung anzuhören. Darin gehe ich auf die Grundlagen sowie die Voraussetzungen und Methoden einer Risikobeurteilung ein.

In der letzten Folge habe ich erläutert, worauf in Hinblick auf die Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung zu achten ist, wenn eine Maschine umgebaut werden soll. Den Zuhörern dieser letzten Folge habe ich die Möglichkeit angeboten mir ein Wunschthema für diese Folge zu schicken.

Viele der Anfragen drehten sich um die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung von Produkten. Daher gehe ich in dieser Folge tiefer auf dieses Thema ein und widme mich der Bedeutung der CE-Kennzeichnung im europäischen Warenverkehr.

Die Bedeutung der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist eine Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen von vielen Produkten in den europäischen Wirtschaftsraum.

Die CE-Kennzeichnung ist dabei keine freiwillige Kennzeichnung. Wenn das Produkt unter eine der europäischen Richtlinien fällt, welche eine CE-Kennzeichnung fordert, muss diese auch angebracht werden.

Das Zeichen besagt, dass alle für das Produkt in Frage kommende Richtlinien bei der Herstellung berücksichtigt wurden.

Der Hersteller bringt das CE-Zeichen gut sichtbar und lesbar sowie dauerhaft an einer Stelle des Produktes an. Die Anbringung auf einem Typenschild am Produkt ist ebenfalls möglich. Ist die Anbringung am Produkt selbst nicht möglich, bspw. wegen dessen Größe, kann das CE Zeichen auch auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.

Das Aussehen des CE Zeichen ist immer gleich. Auch bei Verkleinerung oder Vergrößerung des Zeichens müssen dessen Proportionen eingehalten werden.

Aufgepasst! Es gibt ein falsches CE Zeichen mit einem langen E-Strich in der Mitte des Buchstaben. Dieses Zeichen steht für Chinese Exports und besagt nur, wo dieses falsch gekennzeichnete Produkt herkommt.

Mit der Anbringung des CE Zeichen bescheinigt der Hersteller, dass er sein Produkt nach den grundlegenden Anforderungen der jeweiligen europäischen Richtlinie entworfen und hergestellt hat.

Viele der Richtlinien sind durch das deutsche Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Dies verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler dazu, nur sichere Produkte auf den deutschen   Markt zu bringen. Ein sicheres Produkt erkennt man an dem CE-Kennzeichen, welcher als eine Art Reisepass im europäischen Binnenmarkt dient.

Inhalte der Konformitätserklärung

Wir haben ebenfalls eine Frage zu den Inhalten der Konformitätserklärung bekommen. Darin wollte der Zuhörer wissen, welche Informationen in der Konformitätserklärung stehen müssen.

Die Inhalte, die in eine Konformitätserklärung gehören, hängen dabei stark von der für das Produkt zutreffende Richtlinie ab.

Ein Produkt welches unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, benötigt in der Konformitätserklärung andere Angaben als ein Produkt welches unter die Maschinenrichtlinie fällt.

Informationen zu den geforderten Inhalten in der Konformitätserklärung stehen in den Anhängen der jeweiligen Richtlinien.

Als Beispiel nehmen wir ein Produkt, welches unter die Niederspannungsrichtlinie fällt. Diese benötigt von den Inhalten für die Konformitätserklärung neben den Angaben zum Produkt und Hersteller auch Zusatzangaben wie Name und Funktion desjenigen, der die Konformitätserklärung unterschreibt. Die Unterschrift einer Konformitätserklärung muss von jemanden erfolgen, der die Befugnis hat das Unternehmen zu vertreten.

Im Hinsicht auf die Unterschrift unter der Konformitätserklärung ist zu sagen, dass eine handschriftlich unterschriebene Erklärung zu den zwingenden Bestandsteilen der Konformitätserklärung im Maschinenbau gehört. Ein Zusatz wie „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig“ entspricht nicht den Anforderungen einer Konformitätserklärung. Es genügt allerdings die eingescannte Unterschrift unter die Erklärung zu setzen.

Ebenfalls zu den Angaben gehören auch Informationen zu den einschlägig harmonisierten Normen oder die Angabe der technischen Spezifikationen in Bezug auf die Konformitätserklärung.

Eine Bezeichnung des elektrischen Betriebsmittels gehört ebenfalls zu den Angaben der Konformitätserklärung zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit. Dabei ist auch eine hinreichend deutliche Farbabbildung ausreichend, wenn dies zur Identifikation ausreichend ist.

Was ist nun für den Fall, wenn ein Produkt gleich unter mehrere europäische Richtlinien fällt. Muss dann für jede Richtlinie eine separate Konformitätserklärung abgeben werden?

Dies kann ich mit einem Nein beantworten. Wenn für ein Produkt mehrere Richtlinien gelten, muss der Hersteller nicht mehrere separate Konformitätserklärungen abgeben. Sämtliche Richtlinien fasst der Erklärer dementsprechend in einer einzigen Konformitätserklärung zusammen.

Konformitätserklärung in der Betriebsanleitung

Ich gehe noch auf die Besonderheiten in Bezug auf die Betriebsanleitung von einer Maschine ein, welche in Hinsicht auf die Konformitätserklärung gelten.

Je nach angewendeter Richtlinie muss man die Konformitätserklärung nämlich mit in die Betriebsanleitung aufnehmen. So verlangt die Maschinenrichtlinie, dass die Konformitätserklärung oder ein Dokument, das die Konformitätserklärung inhaltlich wiedergibt in der Betriebsanleitung enthalten sein muss. Dabei genügt es die Konformitätserklärung als Kopie mit der Betriebsanleitung mitzugeben. Das Original muss der Hersteller mindestens zehn Jahre lang aufbewahren und auf Anforderung der Marktaufsichtsbehörde zur Verfügung stellen.

Auch bei der CE-Kennzeichnung für unvollständige Maschinen besteht noch ein gewisser Informationsnachholbedarf. Hierzu verweise ich auf die achte Folge dieser Podcast Reihe. In dieser Folge widme ich mich mehr den unvollständigen Maschinen und erläutere ebenfalls, dass eine unvollständige Maschine, die nicht selbstständig funktionsfähig ist, keine CE-Kennzeichnung benötigt, sondern eine Einbauerklärung.

Baumusterprüfung

Im Bereich Maschinenbau gibt es noch eine weitere Besonderheit im Konformitätsbewertungsverfahren. Für einige Maschinen und Sicherheitsbauteile, die unter den Anhang 4 der Maschinenrichtlinie fallen, muss eine Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle erfolgen.

Das können beispielsweise Maschinen zur Holzbearbeitung wie Säge- oder Hobelmaschinen sein, aber auch andere Sorten von Maschinen wie Spritzgußmaschinen.

Im Rahmen der Konformitätserklärung gilt es, für diese verschiedene Produkte eine Baumusterprüfung abzulegen. Dies ist ein Teil des Prüfverfahrens, um das Produkt erstmalig in den europäischen Wirtschaftsverkehr zu bringen.

Eine Baumusterprüfung erfolgt durch eine Benannte Stelle, welche ein repräsentatives Muster einer Maschine auf die Übereinstimmung mit den Schutzzielen der EU-Richtlinien überprüft. Besteht ein Produkt die Prüfung, erhält der Hersteller eine Baumusterprüfbescheinigung und kann auf diese basierend seine Konformitätserklärung ausstellen für die CE-Kennzeichnung.

Eine Baumusterprüfung zur Ausstellung der Konformitätserklärung ist zudem auch für bestimmte Produkte vorgeschrieben, die unter den Geltungsbereich der folgenden anderen EU-Richtlinien fallen:

  • Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU)
  • Verordnung über Medizinprodukte (2017/745)
  • Richtlinie über Messgeräte (2004/22/EG)
  • ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)
  • Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen (2014/31/EU)

Folgendes kann man  über die Baumusterprüfung zusammenfassen:

  1. Der Hersteller stellt für jedes Baumuster die technischen Unterlagen bereit (also Betriebsanleitung, Risikobeurteilung, usw.)
  2. Einreichung eines Antrages auf Baumusterprüfung bei einer benannten Stelle
  3. Die benannte Stelle prüft die technischen Unterlagen und das Baumuster auf die Bestimmungen der Richtlinie und den harmonisierten Normen
  4. Die benannte Stelle bescheinigt bei erfolgreicher Prüfung dem Hersteller die Baumusterprüfung

Übrigens muss die Baumusterprüfung laut der Maschinenrichtlinie alle 5 Jahre wiederholt werden, um den aktuellen Stand der Technik für die Sicherheit der Maschine zu berücksichtigen. Die Bescheinigungen der Baumusterprüfung und alle wichtigen dazugehörigen Dokumente müssen vom Hersteller nach der Ausstellung 15 Jahre lang aufbewahrt werden.

Zukünftige Podcasts – In eigener Sache

Wir sind am Ende dieser Podcast Folge angekommen. Ich hoffe Ihnen hat diese Folge gefallen. In diesem Fall würde ich mich freuen, wenn Sie in den Bewertungen eine positive Rezension verfassen könnten.

In der nächsten Woche folgt auch schon die letzte Folge dieser Podcast Reihe. Ich möchte Ihnen nun ein weiteres Mal die Möglichkeit anbieten, mir ein Wunschthema für diese letzte Folge zu nennen. Interessiert Sie ein besonders spezielles Thema in der Risikobeurteilung, schicken Sie es mir einfach direkt per E-Mail unter f.seckinger@gft-akademie.de oder schreiben Sie es in die Kommentare. Das Thema mit den meisten Anfragen, wird dann nächste Woche behandelt. Der Einsendeschluss, wenn man das so nennen möchte, ist der nächste Mittwoch den 26.09.18

Sollten Sie noch andere Informationen rund um die Technische Dokumentation benötigten, empfehle ich Ihnen zum Schluss dieser Folge noch einen Besuch auf unserer Website www.gft-akademie.de. Dort haben wir viele FAQs zum Thema Risikobeurteilung, Technische Dokumentation und Betriebsanleitung gesammelt. Außerdem könnt ihr Checklisten und Musteranleitungen kostenfrei herunterladen.

Ich bedanke mich bei Ihnen für das Zuhören bei diesem Podcast zur Risikobeurteilung und wünsche Ihnen bis zum nächsten Mal alles Gute. Ich freue mich, wenn Sie dann auch wieder einschalten.

Ich wünsche Ihnen bis dahin eine gute Zeit…auf ein baldiges Wiederhören

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