FAQ zur Technischen Dokumentation
Auf dieser Technischen Dokumentation FAQ Seite finden Sie unsere stetig wachsende FAQs zu Dokumentation und Übersetzung mit den häufig gestellten Fragen und Antworten.
Ziel dieser FAQ Seite ist es, fundiertes Wissen zu vermitteln und dadurch Kundennutzen zu schaffen. Gut fundiertes Wissen kann helfen, ein besseres Verständnis zu erlangen.
Haben Sie auf dieser FAQ Seite keine Antwort auf Ihre Fragen gefunden? Sie brauchen Hilfe oder suchen nach weiteren Infos? Kontaktieren Sie uns direkt! Unser GFT Team ist gerne für Sie da.
Die Inhalte dieser Seite sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Viele unserer FAQs basieren auf bei der Veröffentlichung geltenden Gesetzen, Normen und Richtlinien. Normen, Richtlinien und Gesetze verändern sich jedoch im Laufe der Zeit. Daher können auch unsere FAQs veralten und nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzen, Normen und Richtlinien entsprechen. Die FAQs dienen ausschließlich der generellen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung. Sie stellen keine Beratung juristischer oder anderer Art dar und sollen auch nicht als solche verwendet werden.
Wir übernehmen insbesondere keine Haftung von Handlungen, die auf Grundlage des auf dieser Seite enthaltenen Informationsmaterials unternommen werden. Weitere Informationen zum Haftungsausschluss finden Sie auch in unserem Impressum.
FAQ-Kategorien
Technische Dokumentation (1)
Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet oder dokumentiert werden – zum Beispiel in Nutzerprofilen, Fehlerberichten, Tracking-Logs oder Schulungsunterlagen – greift die DSGVO.
Produkthaftung (74)
Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet oder dokumentiert werden – zum Beispiel in Nutzerprofilen, Fehlerberichten, Tracking-Logs oder Schulungsunterlagen – greift die DSGVO.
Das Umlabeln von Datenblättern ist möglich, jedoch ist das eigene Unternehmen dann auch im Falle einer Produkthaftung belangbar. Ein Auftreten als Händler und Verweis auf den Lieferanten der zugekauften Komponente ist dann nicht mehr möglich. Die neuen Kontaktdaten in den technischen Datenblättern zum Produkt zählen dann als Herstelleranschrift. Das Unternehmen, das die Datenblätter des Lieferanten mit einem eigenen Label versehen hat, übernimmt dann alle Pflichten eines Herstellers. Sollten es anschließend Probleme mit dem Produkt oder den zugekauften Komponenten geben, ist das eigenen Unternehmen haftbar.
Ob importierte Konsumgüter den Anforderungen aus den geltenden CE-Richtlinien entsprechen, sollte vor der Einfuhr einer größeren Menge bekannt sein. In diesem Zusammenhang sind Produktmuster und Lieferantenverträge sehr wichtig. Vor dem Kauf einer größeren und vielleicht für die eigene Produktion kritische Anzahl an Zukaufteilen, sollten beim Hersteller im Drittland Muster angefordert werden. Dieses Muster sollten auf die Einhaltung der erforderlichen CE-Richtlinien genausten überprüft werden. Im Anschluss muss dann über einen Rahmenvertrag die Beschaffenheit der Zukaufteile genaustens festgelegt werden. Regelmäßige Kontrollen und Stichproben bei der Anlieferung gehören natürlich ebenso dazu.
Neben den Pflichten eines Verkäufers, übernimmt derjenige der Konsumgüter importiert auch einige der Pflichten eines Herstellers. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Produkte aus Drittstaaten die Anforderungen aus den Richtlinien, Normen und Gesetzen der EU erfüllt. Am wichtigsten sind zuerst die Einhaltung der CE-Richtlinien. So ist häufig die ROHS-Richtlinie relevant, die die Verwendung und Beschränkung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikprodukten regelt.
Treten mit importierten Konsumgüter Beschwerden, Auffälligkeiten oder sogar Verletzungen von Personen auf, steht die Marktaufsicht beim Verkäufer vor der Tür. Die Marktaufsicht stoppt den Verkauf der Ware, lässt Produkte zurückrufen und vielleicht sogar die Vernichtung der Ware anordnen. Hinzu kommen eine mögliche Gewinnabschöpfung und ggf. Haftstrafen für den Verkäufer, wenn dieser seine Pflichten nicht erfüllt hat.
Importeur ist jede Person, die Konsumgüter oder Güter im Allgemeinen in den europäischen Wirtschaftsraum einführt oder einführen lässt. Das können auch Privatpersonen sein. Beispielsweise wenn man etwas auf Amazon kauft und der Verkäufer in Drittstaaten sitzt. Ein häufiges Missverständnis ist, dass dann Amazon oder der jeweilige Verkäufer als Importeur gilt und entsprechend haftbar ist. Aber das ist nicht der Fall. Auch ein für den Transport beauftragter Spediteur gilt ebenfalls nicht als Importeur.
Für gebrauchte Maschinen aus der Schweiz gelten hinsichtlich der Produktsicherheit bei Einfuhr nach Deutschland eine andere Regelung als für andere Drittstaaten. Die importierte Maschine muss nicht der EU-Maschinenrichtlinie entsprechen.
Es besteht zwischen der Schweiz und der EU ein Abkommen, in dem die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren vereinbart ist. Das Abkommen hat bezüglich Gebrauchtmaschinen eine Sonderregelung. Das Abkommen gilt auch für Maschinen, die im Gebiet einer Vertragspartei in Verkehr gebracht wurde und dann in das Gebiet der anderen Vertragspartei überführt wird. Das heißt die Maschine wird so angesehen, als wäre sie bereits im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden. Die Maschine unterliegt weiterhin hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit dem §3 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetz.
Solange die Produktsicherheit weiterhin gewährleistet ist, kann ein Produkt auch weiterhin im Verkauf sein, wenn das GS-Zertifikat abgelaufen ist. Das GS-Zertifikat ist maximal fünf Jahre gültig, die Verlängerung des GS-Zertifikat ist durch eine GS-Prüfstelle möglich. Die Prüfstelle bestätigt, im Falle einer Verlängerung, dass das Produkt weiterhin den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Falls das GS-Zertifikat nicht verlängert wird, darf der Hersteller das GS-Zeichen nicht mehr auf seinem Produkt verwenden. Das Produkt darf er aber weiter verkaufen, nur ohne GS-Zeichen halt.
Das GS-Zeichen ist ein Gütesiegel und steht für Produktsicherheit. Nur GS-Prüfstellen können die Ausstellung des Gütesiegels bewilligen. Für die Erlangung einer Bescheinigung muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter zuerst einen Antrag bei einer anerkannten GS-Prüfstelle stellen. Danach erfolgt eine Baumusterprüfung durch die GS-Stelle. Diese prüft ob das vorliegende Muster des Produktes die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetztes hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllt. Der Nachweis der GS-Stelle bescheinigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und stellt eine Bescheinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens aus.
Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des GS-Zeichens führt die GS-Prüfstelle Kontrollmaßnahmen durch, um zu überwachen, ob das Produkt die geforderte Produktsicherheit erfüllt. Dies soll sicherstellen, dass die später verwendungsfertigen Produkte auch weiterhin mit dem ursprünglich geprüften Baumuster übereinstimmen. Sollten die Anforderungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens bei dieser Überprüfung nicht mehr erfüllt sein, entzieht die GS-Stelle die Zuerkennung. Die GS-Stelle informiert dann andere Prüfstellen und die Befugnis erteilende Behörde über den Entzug der Zuerkennung. Der Hersteller darf das GS-Zeichen nicht mehr an seinem Produkt anbringen oder damit werben.
Die Anleitung ist ein Produktbestandteil und gehört ebenfalls zur Produktsicherheit. Daher ist diese auch Bestandteil einer Prüfung. Fehlt die Anleitung ist das Produkt unvollständig. Ist die Anleitung mangelhaft, kann auch das Produkt als mangelhaft eingestuft werden.
Das GS-Zeichen steht bei Verbrauchern auf dem deutschen und internationalen Markt für Produktsicherheit. Ein Hersteller darf aber nicht einfach so ein GS-Zeichen auf seinem Produkt anbringen. Wer dies dennoch macht, muss mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Prüfstellen, welche das GS-Zeichen ausgeben, haben die Möglichkeit den Hersteller des Produktes mit dem fälschlich angebrachten GS-Zeichens abzumahnen. Neben Unterlassungsansprüchen auf dem Klageweg können die Prüfstellen auch die Wettbewerbszentrale einschalten oder den Hersteller dazu auffordern eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch geben die Prüfstellen Informationen zu Fälschungen heraus und schrecken potenzielle Fälscher mit einer Liste „schwarzer Schafe“ ab.
Das GS-Zeichen ist in Europa noch das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen für Produktsicherheit. Daher kann auch nicht jedes Labor ein Zertifikat für ein GS-Zeichen ausstellen. Es gibt nur wenige Stellen, die solche Prüfungen durchführen dürfen. Diese werden nach strengen Kriterien ausgewählt. Die Auswahl der Prüfstellen, die ein GS-Zeichen vergeben dürfen, trifft die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.
Eine Liste aller GS-Stellen kann bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingesehen werden.
Hersteller von Konsumgütern fallen ebenfalls unter eine mögliche Produkthaftung für fehlerhafte Güter. Da Konsumgüter für den privaten Gebrauch gedacht sind, können hier besondere Gefahren auftreten. Dabei unterschieden sich die Konsumgüter in die Kategorien Verbrauchs- und Gebrauchsgüter. Kurzlebige Konsumgüter wie Nahrungsmittel oder Brennstoffe zählen zu den Verbrauchsgütern. Wenn Produkte sich nicht verbrauchen, sondern nur durch wiederholten Gebrauch abnutzen, ist von einem Gebrauchsgut die Rede. Dazu zählen beispielsweise Einrichtungsgegenstände oder Kleidung.
Um die Gefährdungen einer möglichen Haftung aus der Produkthaftung auf ein Minimum zu beschränken, sind folgende Gebiete zu beachten:
- Vertragliche Pflichten erfüllen und die geforderten Leistungen ordentlich erbringen
- Rechtliche Vorgaben durch Gesetze beachten
- Vertragliche Haftungsbeschränkungen vereinbaren
- Planung einer Haftungsverteilung
- Abschluss einer Versicherung für Haftungsfälle
- Durchführung von Compliance‐Management
- Dokumentation für eine gute Beweisführung im Haftungsfall
Ist mit dem Hersteller im Kaufvertrag zur Maschine die Einhaltung gewisser Normen vereinbart, sind diese auch einzuhalten. Beispielsweise können sich die Parteien beim Kauf der Maschine vertraglich darauf festgelegt haben, dass die Technische Dokumentation mittels der Norm IEC/IEEE 82079-1 zu erstellen ist. Ist vertraglich die Einhaltung des Stands der Technik vereinbart, so muss der Hersteller sich mit den aktuell gültigen Normen auseinandersetzen. Diese repräsentieren den aktuellen Stand der Technik.
Neben der Produkthaftung gibt es weitere Bereiche, in denen eine Haftung für Unternehmen droht. Insgesamt gibt es die folgenden vier Bereiche, in der eine Haftung droht:
- Gewährleistung
- Produkthaftung
- Produktsicherheit
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Gewährleistung ist die vertragliche Haftung zwischen den Vertragspartnern über die Beschaffenheit eines Produktes. Entspricht ein Produkt nicht der vereinbarten Beschaffenheit liegt ein Sachmangel vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Dabei drohen dem Hersteller des Produktes folgende Haftungsrisiken:
- Nacherfüllung der vereinbarten Beschaffenheit (Nachlieferung oder Nachbesserung)
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Vertrag
- Unbegrenzter Schadensersatz
Die deliktische Produkthaftung setzt keinen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher voraus. Auch ist durch das Produkthaftungsgesetz kein Verschulden des Herstellers für die Haftung erforderlich. Der Hersteller ist haftbar, wenn ein Personenschaden oder ein Sachschaden an einem anderen Produkt durch sein Produkt entstanden ist. Es ist zudem nicht möglich, die Produkthaftung vertraglich auszuschließen. Schadensersatzforderungen können sehr hohe Summen erreichen und können im Falle des Deliktrechts auch natürliche Personen treffen.
Das Produktsicherheitsgesetz regelt die Bereitstellung von Produkten auf dem deutschen Markt. Die Marktüberwachung kümmert sich dabei um die Umsetzung dieses Gesetzes. Stellt die Marktüberwachung Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz fest, kann die Behörde entsprechende Maßnahmen verhängen. Diese reichen von der Anordnung zu Produktrücknahme oder Rückruf bis hin zu Verbot der Bereitstellung des Produktes auf dem Markt. Ebenfalls warnen die Behörden die Öffentlichkeit vor den Risiken des Produktes, was einen Imageschaden für den Hersteller nach sich ziehen kann.
Ordnungswidrigkeiten im Falle der Produkthaftung können auch natürlich Personen treffen. Es sind aber auch Geldbußen gegen Unternehmen aufgrund strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigen Delikte möglich. Bei Verstößen gegen die CE-Kennzeichnung oder im Konformitätsbewertungsverfahren greift das Produktsicherheitsgesetz. Für eine Strafrechtliche Verantwortung muss Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit vorliegen. Hier können als Haftungsrisiken sowohl Geldbußen wie auch Freiheitsstrafen gegen natürlich Personen verhängt werden.
Die Fehlertypen in der Produzentenhaftung sind ähnlich wie in der Produkthaftung. Es gibt die Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler und Fehler in der Produktbeobachtung.
- Konstruktionsfehler = Falls ein nicht passendes Material durch die Konstruktion geplant wird
- Fabrikationsfehler = Falsches Material in der Produktion kommt zum Einsatz
- Instruktionsfehler = Den Benutzer nicht richtig durch die Anleitung informieren
- Fehler in der Produktbeobachtung = Keine Warnungen der Kunden von später gefundenen Unfallquellen und Fehlbenutzung
Die Produzentenhaftung greift dann, wenn der Hersteller nachweislich seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Beispielsweise Instruktionsfehler, wenn der Hersteller nicht ausreichend vor gefährlichen Produkteigenschaften warnt. Im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher ist der Hersteller in der Pflicht, sich zu entlasten. Die Produzentenhaftung greift zudem auch dort, wo die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes nicht ausreichen. Beispielsweise wenn die Haftungssumme die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro überschreitet.
Es ist gut möglich dass eine fehlerhafte Konformitätserklärung dazu führt, dass sich die Marktaufsicht einschaltet. So können Wettbewerber, Zulieferer oder Berufsgenossenschaften mögliche Fehler in der Konformitätserklärung des Produktes bzw. der Maschine an die Marktaufsicht melden.
Fehler in der Konformitätserklärung zeigen an, dass sich der Verfasser nicht gut damit auskennt. Für Käufer des Produktes ist es dadurch leicht erkennbar, dass der Verfasser nur ungenügend Kenntnisse auf dem Gebiet hat. Folglich können Fehler in Konformitätserklärungen auch Korrekturmaßnahmen und Beanstandungen an der gesamten Technischen Dokumentation auslösen.
Das führt dazu, dass die Marktaufsichtsbehörde sich das Produkt bzw. die Maschine genauer anschaut. Ganz nach dem Motto: Wenn schon die Konformitätserklärung mangelhaft ist, könnte das Produkt bzw. die Anleitung ebenfalls schwerwiegende Mängel aufweisen.
In der Schuldfrage im Falle einer Produkthaftung steht zuerst die Geschäftsleitung in der Verantwortung. Diese haben Sorge zu tragen, dass Ihre Produkte keine Schäden verursachen und Personen verletzen können.
Da die Geschäftsleitung nicht alles machen kann, delegiert Sie viele Aufgaben an die nächsten Stellen weiter. Aufgaben und Zuständigkeiten gehen an andere Personen über und sind für Arbeits- und Überwachungsprozesse zuständig. Sind diese Personen nicht Ihren Pflichten nachgekommen bzw. haben fahrlässig gehandelt, können diese Personen auch in die Verantwortung gezogen werden.
Wann nun die Haftungsfrage vom Vorstand zu den nächsten Personen weitergeht, hängt von den Faktoren Zeit und Mittel ab. Mit genügend Zeit und ausreichend Mitteln ist davon auszugehen, dass die übertragenen Aufgaben mit der entsprechenden Sorgfalt durchführbar sind. Kann die Geschäftsleitung nachweisen, dass eine Person ausreichend Zeit und Mittel zur Verfügung hatte, kann die Haftung auf diese Personen übergehen.
Es ist für den Hersteller einer Maschine nicht möglich seine Haftung auf die Technische Übersetzung seiner Betriebsanleitung auszuschließen. Der Hersteller muss die Übersetzung seiner Anleitung auf Fehler überprüfen. Tut er das nicht und es verletzten sich Personen aufgrund einer fehlerhaften Anleitung, haftet der Hersteller für den Schaden. Ist die Anleitung mangelhaft, unvollständig oder unleserlich, gilt das Produkt im juristischen Sinne als Sachmangel. Dies gilt auch für eine mangelhafte Technische Übersetzung der Betriebsanleitung. Die Verständlichkeit einer jeden Betriebsanleitung für Maschine ist zudem eine elementare Anforderung aus der Maschinenrichtlinie, welche die Hersteller einhalten müssen.
Die Regelungen der US-Produkthaftung sind nicht einheitlich festgelegt. Das Rechtssystem unterscheidet sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Es gibt Gerichte auf Bundesebene (Federal Courts) aber auch auf den einzelnen Staaten (State Courts). Der Richter nimmt in den Prozessen auch eher die Rolle des Verfahrensleiters ein. Die Feststellung der Schuldfrage erfolgt über die Geschworenen, der sogenannte Jury. In Bezug auf Gerichtsprozesse wegen US Produkthaftung orientieren sich die verhängten Geld- oder Haftstrafen an möglichen vorhandenen ähnlichen Musterfällen. Der Fall Monsanto (Bayer) dient daher vermutlich für weitere Urteilssprüche als Musterfall.
Die Vorgaben an die Technische Dokumentation hinsichtlich der Produkthaftung in China sind eng verbunden mit der Produktqualität. Vor allem Gesundheits- Sicherheits- und Umweltvorschriften nehmen in China einen höheren Stellenwert ein.
Maschinenhersteller, welche auch nach China Ihre Produkte exportieren oder sogar dort Werke betreiben, sollte daher sich mit der Produkthaftung in China beschäftigen. Die Kenntnis von den einschlägigen Bestimmungen ist die beste Prävention vor Konsequenzen im chinesischen Straf-, Verwaltungs- und Schadensersatzrecht.
In der US Produkthaftung kann es notwendig sein, dass die Texte auf Warnschilder für Produkte neben Englisch auch noch in anderen Sprachen abgedruckt sein müssen. Dies ist je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Umso mehr südlicher die Produkte eingesetzt werden, desto mehr müssen die Warnschilder in Spanisch abgedruckt sein. Umso nördlicher der Einsatzbereich stattfindet, desto mehr kommt Französisch zum Einsatz. Bei bestimmten Produktgruppen wie die Reinigungsindustrie ist es sogar notwendig, die Warnschilder in mehreren Sprachen abzudrucken.
Die fehlerhafte Darbietung eines Produktes kann im Maschinenbau zu einem rechtlichen Problem aufgrund der Produkthaftung führen. Suggeriert die Werbung einem Produkt falsche Eigenschaften zu, ist das ein Produktfehler. Das können im Maschinenbau falsche Angaben in den Technischen Daten der Betriebsanleitung sein. Ebenfalls kann dies falsche Marketingaussagen sein, die nicht den korrekten Produkteigenschaften entsprechen. Muss man beispielsweise ein Produkt mit einer Schutzausrüstung betreiben, wie beispielsweise eine Schutzbrille, und die Werbung bzw. Verkäufer präsentiert das Produkt ohne die Schutzausrüstung, kann hier ein Haftungsfall vorliegen.
Eine Manipulation von Trennenden Schutzeinrichtungen hebelt die Sicherheitsfunktionen des Produktes aus. Die Folge ist ein erhöhtes Unfallrisiko an dem Produkt. Ursachen für eine Manipulation können sein, dass die Bediener des Produktes die Trennenden Schutzeinrichtungen als lästig empfinden. Die Manipulation empfinden die Bediener als Vorteil, um sich im Betrieb unnötige Einschränkungen zu umgehen.
Jedoch muss die Person, welche eine Manipulation an einer Trennenden Schutzeinrichtung durchgeführt hat, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Aber auch andere Personen, die von der Manipulation erfahren haben und diese geduldet haben, müssen mit möglichen Haft- und Geldstrafen rechnen.
Eine saubere Darstellung von Produkteigenschaften in der Betriebsanleitung ist eine Voraussetzung für eine haftungssichere Technische Dokumentation. Das Fehlen oder verfälschen dieser Angaben kann zu Produkthaftungsfällen führen. Ein Beispiel: In Produktprospekten für ein Auto waren für die Rückfahrkamera statische und dynamische Hilfslinien für die Kamera abgebildet. Die Angaben in der Betriebsanleitung besagen zudem, dass der Fahrer auf die Hilfslinien zwingend angewiesen ist. Die Kamera in dem Auto verfügte aber nicht über diese Hilfslinien. Nach Auffassung des Gerichts könne der Käufer aber solche Hilfslinien erwarten.
Die Produkthaftung in China ist eng verbunden mit der Produktqualität. Der Hersteller haftet für sein Produkt zum einem, wenn das Produkt nicht den zugesicherten Eigenschaften auf der Verpackung oder dem Produkt entspricht. Genauso haftet ein Hersteller für sein Produkt, wenn die Betriebsanleitung zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorhanden ist. Der Hersteller haftet zudem für sein Produkt, wenn es nicht den in der Produktbeschreibung genannten Qualitätskriterien entspricht. Wenn das Produkt einen dieser Mängel aufweist, sind der Hersteller und der Vertreiber eines Produktes in einer gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Gesetzgebung in Bezug auf die Produkthaftung in China ist eher europäisch ausgerichtet. Viele normative Grundlagen in China basieren auf europäischen oder Internationale Normen. Die für die Technische Dokumentation relevanten Normen in China sind unter anderem die GB 5296.1-2012 „Instructions for Use of Products of Consumer Interest-Part 1: General Principles“. Weiterhin ist der Standard GB/T 9969-2008 „General Principles for Preparation of Instructions for Use of Industrial Products“ eine relevante Norm. Diese beiden Normen sind stark an die deutsche DIN EN 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“ angelehnt. Ebenfalls dient die ISO Guide 37 „Instructions for use of products by consumers“ als Vorbild für die beiden chinesischen Normen.
Die Vorgaben an die Technische Dokumentation hinsichtlich der Produkthaftung sind in China eng verbunden mit der Produktqualität. Die Inhalte sind unter anderem im Produktqualitätsgesetz, Verbraucherschutzgesetz, Vertragsgesetzbuch und dem Haftungsgesetz verteilt. Allgemeine rechtliche Grundlagen sind, dass der Hersteller gesamtschuldnerisch haften kann, wenn die Qualität eines Produktes nicht den Normen entspricht.
Falls ein Hersteller einer unvollständigen Maschine diese ausschließlich mit Montageanleitung verkauft, kann dies möglicherweise zu einem Sachmangel führen. Nämlich dann, wenn eine verständliche Betriebsanleitung erforderlich ist, um weitere relevante Lebensphasen außer der Montage zu beschreiben. Ein Hersteller von unvollständigen Maschinen muss sich vergewissern, welche Informationen die Käufer für Einbau und Betrieb der unvollständigen Maschine benötigen.
Eine fehlerhafte Betriebsanleitung kann für einen Hersteller im Maschinenbau schnell zur Haftungsfalle werden. Im Falle von Personenschäden aufgrund einer fehlerhaften Betriebsanleitung im Maschinenbau haften die zuständigen, leitenden Angestellten und die Geschäftsführung.
Die Anwaltskosten, ob nun wegen eines Rechtsstreites aufgrund der US Produkthaftung oder eines anderen Rechtsstreites sind in den USA von jeder Partei selbst zu tragen. Die Kosten für einen amerikanischen Anwalt berechnen sich in der Regel über einen Stundennachweis. Der Stundenlohn eines durchschnittlichen US-Anwaltes beläuft sich zwischen 300-600 Dollar. Es besteht zwar die Möglichkeit mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar anstatt einem Stundenlohn zu vereinbaren. Dies wird in der Praxis aber nicht oft durchgeführt, da der Anwalt nichts erhalten könnte, wenn er den Fall verliert. Ein Auferlegen der Kosten an die unterliegende Partei ist dem amerikanischen Prozesssystem eigentlich fremd. Ausnahmen dazu sind aber durch Urteile im Prozess möglich. Ein Beklagter kann beispielsweise seine Anwaltskosten gegenüber dem Kläger geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass die Klage mutwillig eingereicht ist und keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Für die Einreichung einer Klage aufgrund von US Produkthaftung sind anders als in Deutschland nur geringe formale Anforderungen notwendig. Für die wirksame Zustellung der Klage genügt in den USA die einfache Postzustellung. Zur Eröffnung einer Anklage wird nur eine geringe Verwaltungsgebühr fällig. In der Klageschrift müssen nur unterstützende Behauptungen für das Klageziel aufgestellt sein. Die eigentliche Beweisfindung erfolgt erst im Prozess.
Eine weitere Besonderheit in der US Produkthaftung ist das amerikanische Recht zur „class action”. Dies bezeichnet den Fall, dass ein Kläger für eine Gruppe von Betroffenen klagt mit dem Ziel eine Entscheidung für alle zu erhalten. Diese Art der Klage wird eingesetzt, wenn es praktisch unmöglich wäre, alle Kläger einzeln in einer Klage aufzuführen. Es besteht keine Möglichkeit eine Sammelklage willkürlich zu beginnen. Sie bedarf der ausdrücklichen Annahme durch das angerufene Gericht.
Ein Schadensfall aufgrund von US-Produkthaftung kann teuer ausgehen. Mit Hilfe von aussagekräftigen internen Dokumente kann man sich in einem Schadensfall trotzdem wirksam verteidigen. Im folgenden ein Auszug von wirksamen internen Dokumenten, um ein Verfahren schon im Vorfeld zu verhindern:
- Anforderungen an die Konstruktion, Pflichtenhefte, Kundenanforderungen
- Risikobeurteilungen, Gefahrenanalyse
- Entscheidungen über Design und Technik, insbesondere zur Risikominderung
- Sämtliche Konstruktionspläne einschl. Änderungen; zudem Änderungen datiert mit Begründung
- Protokolle über Qualitätsprüfungen
- Kundenbeschwerden, Service-Berichte und deren Erledigung
- Übergabeprotokoll mit schriftlicher Bestätigung des Kunden, einschließlich über den Erhalt der Anleitung und gegebenenfalls einer entsprechenden Schulung
Bei „pretrial discovery“ geht es um die Offenlegung von Informationen an beiden Seiten eines Prozesses im Falle der US Produkthaftung. Das „pretrial discovery“ (Beweisermittlungsverfahren) dient dem Ziel zur Offenlegung des entscheidungserheblichen Beweismaterials im Hinblick auf das Gerichtsverfahren.
Da die Ansprüche aus der US-Produkthaftung sehr hoch ausfallen können, empfiehlt es sich, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Exporteure von Maschinen in die USA empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Produkthaftpflichtversicherung. Der indirekte Export von Produkten in die USA wird bei den meisten deutschen Versicherungspolicen mitgedeckt. Indirekt bedeutet, dass die Erzeugnisse des Versicherungsnehmers ohne sein Wissen im Ausland in Verkehr gehen. Ein inländischer Abnehmer des Produktes exportiert dieses beispielsweise in die USA ohne das Wissen des Herstellers. Der direkte Export von Produkten in die USA durch den Hersteller ist aber nicht Bestandteil vieler Produkthaftpflichtversicherungen. Eine Mitversicherung für den direkten Export ist meist gegen einen Zuschlag zum Prämiensatz möglich.
„Punitive damages” in der US-Produkthaftung dienen nicht dem Schadensausgleich, sondern haben einen bestrafenden bzw. erziehenden Charakter. Hierfür muss ein vorwerfbares Verhalten des zum Schadensersatz verurteilten vorliegen. Diese Art des Schadensersatzes ist in der US-Produkthaftung weder von Deutschland aus, noch in den USA versicherbar.
Folgendes sollte man beim Erstellen einer US Betriebsanleitung beachten, um rechtliche Probleme aufgrund von der US Produkthaftung zu vermeiden. Warnt die US Betriebsanleitung nur vor Sachschaden, darf man das Safety Alert Symbol nicht im Hinweis (NOTICE) verwenden. Für Sachschäden ist zudem keine besondere Formatierung des Hinweises erforderlich. In der US Produkthaftung gilt der Hinweis vor Sachschäden nicht als Sicherheitsinformation.
Der Ausdruck „Joint and Several Liability“ steht in der US Produkthaftung für die gesamtschuldnerische Haftung. Jeder Beklagte kann einzeln oder gemeinsam für die gesamte Schadenshöhe in einem Prozess wegen der US-Produkthaftung haftbar sein. Das heißt der Kläger kann 100 % von jedem einzelnen Beklagten einfordern ohne Rücksicht auf deren anteilige Haftung.
Der einfache Schadensersatz (Compensatory Damages) in der US Produkthaftung dient zum Ausgleich des entstandenen Schades, die beim Kläger entstanden sind. Personenschäden fallen bezüglich der Höhe des Schadensersatzes höher aus.
Der Strafschadensersatz (Punitive Damages) ist eine Art Abschreckung bzw. Mahnung, um den Beklagten zur dauerhaften Änderung seines Verhaltens zu bewegen. Ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten ist Voraussetzung für den Strafschadensersatz. Die Summen beim Strafschadensersatz in Prozessfällen aufgrund der US Produkthaftung fallen deutlich höher aus als beim einfachen Schadensersatz.
Die hoch ausfallenden Strafschadensersatzsumme in der US Produkthaftung staffeln sich nach gewissen Kriterien:
- Der Grad der Verwerflichkeit des Verhaltens der Beklagten.
- Das Vorliegen und das Ausmaß von Körperschäden.
- Auffällige finanzielle Schwierigkeiten des Klägers.
- Das Verhältnis zwischen dem vom Kläger erlittenen wirklichen Schaden und demgegenüber die auferlegten Punitive Damages.
- Der Unterschied zwischen den Punitive Damages und in ähnlichen Fällen dafür auferlegten Zivilstrafen.
Die Sicherheitsinformationen einer US-Betriebsanleitung sollten nach dem aktuellen Stand der ANSI Z535 erstellt sein. Eine sorgfältige Erstellung der Sicherheitsinformationen und Warnungen ist ein Baustein zur Reduzierung der Haftungsrisiken. Dies ist zwar ein sehr wichtiger Baustein aber bei weitem nicht der einzige. Die Einhaltung von ANSI Z535.6 schützt natürlich nicht vor Haftungsansprüchen. Sie müssen versuchen, mit vertretbarem Aufwand die vorhersehbaren Haftungsrisiken vernünftig abzudecken. Es ist zudem viel billiger eine anständige US-Betriebsanleitung mit ausreichenden Warnhinweisen zu erstellen, als sich auch nur ein einziges Mal in einem Produkthaftungsprozess in den USA verteidigen zu müssen.
Im Maschinenbau können aus Sicht der US Produkthaftung alle Hersteller, Importeure, Großhändler, Distributoren und Einzelhändler haftbar sein. Im Grunde genommen ist in der US Produkthaftung eigentlich jeder haftbar, bei dem genug Geld zu holen ist.
Die US Anwälte haben drei Ansatzpunkte, an denen Sie in Prozessen aufgrund Produkthaftungsfällen ansetzen können. Dies sind juristische, technische und sprachliche Ansatzpunkte. Da die wenigsten Anwälte technische versiert sind, nehmen sich die meisten eher den sprachliche Ansatzpunkt. Dieser ist einfacher, billiger und schneller. Eine schlecht formulierte Betriebsanleitung ist für einen Anwalt in den USA das beste Druckmittel für einen schnellen und meist teuren Vergleich.
Das stärkste Angriffspunkt für Prozessklagen in der USA Produkthaftung ist eindeutig die Betriebsanleitung. Nicht irgendwelche Konstruktions- oder Herstellungsfehler sind das Problem, sondern die oft hochgradig unverständliche Betriebsanleitung. Eine schlechte bis miserable Übersetzung oder ein falscher Aufbau der Anleitung sorgen zudem für Unverständlichkeit der Anleitung. Vor Gericht nutzen die Anwälte dies aus, um dank der USA Produkthaftung hohe Geldstrafen zu fordern.
In der USA finden 90% aller Zivilprozesse auf der Welt statt. Viele der Prozesse finden aufgrund von Produkthaftung statt. Dabei finden immer wieder neue Präzedenzfälle bei Prozessen statt. Diese werden als Maßstäbe herangezogen. Fällt in einem Präzedenzfall die Geld- oder Haftstrafen hoch aus, können diese für nachfolgende ähnliche Fälle herangezogen werden.
Es gibt keine einheitliche rechtliche Regelung der USA Produkthaftung in Amerika. In den 50 Bundesstaaten gibt es unterschiedliche Rechtssysteme. Das US-Rechtssystem ist zudem mit 12 Berufungsgerichten auf Bundesebene total verzerrt. In Bezug auf die USA Produkthaftung kann eine Betriebsanleitung auch nicht zu 100% richtig sein. Es gibt in den USA nichts, womit man in der Produkthaftung rechtssicher dasteht. Es gibt hierzu sehr viele verschiedenen Vorschriften zu beachten, welche über viele Gesetzeswerke verstreut sind.
Für deutsche Maschinenbauer ist die US Produkthaftung sprichwörtlich ein Minenfeld. Das liegt nicht an der Konstruktion der Maschinen sondern mehr an der Technischen Dokumentation. Eine EU konforme Betriebsanleitung ist nämlich nicht gleich tauglich im Sinne der US Produkthaftung. Es gibt auch kein einheitliches Produkthaftungsgesetz wie in Deutschland. Die Zielgruppen in den USA sind gänzlich anders und auch das amerikanische Prozessrecht ist dort abweichender gestaltet als in Europa. Ein verlorener Prozess ist in Amerika eine extrem teure Angelegenheit.
Um eine Betriebsanleitung für die USA möglichst haftungssicher zu gestalten, muss diese vor allem klar, einfach und umfangreich gestaltet sein. Auf diese Punkte ist mehr Wert zu setzen als für eine deutsche Betriebsanleitung. Für den deutschen Markt setzt man zudem viel Wissen voraus und lässt viele Informationen weg. Fallen wichtige Informationen in einer Betriebsanleitung für die USA weg, ist diese aufgrund dessen nicht länger haftungssicher und führt zu rechtlichen Problemen. Wo in Deutschland für einen Handlungsablauf zehn Schritte ausreichen, um diesen zu erläutern, bedarf es in den USA viele mehr. Dem Leser einer US-Betriebsanleitung muss man exakt vermitteln, wann er etwas wie und mit welchem Werkzeug zu tun hat.
Einem Hersteller von Maschinen fällt ein Produktfehler an seinem Produkt auf. Da er dieses Produkt auch in die USA exportiert, muss der Hersteller bei der zuständigen Behörde eine Meldung abgeben. Hersteller, Importeure, Distributoren und Einzelhändler müssen Produktfehler innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Fehlers melden. Die Meldung ist bei der amerikanischen Produktsicherheitsbehörde CPSC (Consumer Product Safety Commission) vorzunehmen.
Eine Vernachlässigung der Meldepflicht von Produktfehler hat in den USA höhere Auswirkungen als in Deutschland. Hier ein Beispiel: Ein amerikanischer Haushaltsgerätehersteller hatte versäumt rechtzeitig der Behörde Meldung über Produktfehler aus zwei Modellen von Geschirrspülern zu machen. Bei einer bestimmten Anzahl von Geschirrspülmaschinen bestand eine Brandgefahr und das Risiko von ernsthaften Verletzungen. Im Rechtsstreit einigte der Hersteller sich darauf, eine Strafzahlung von 3,5 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Schwerer als diese Strafzahlung dürfte der ausgelöste Imageschaden sein, da der Rechtsstreit öffentlich publik war.
Jeder Bundesstaat in den USA hat sein eigenes Rechtssystem. Bei Produkthaftungsfälle gibt es immer wieder neue Musterfälle an Prozessen. Diese werden zudem als Maßstäbe herangezogen. Fällt in einem Musterfall die Geld- oder Haftstrafe hoch aus, kann diese für nachfolgende, ähnliche Fälle ebenfalls in ähnlicher Höhe herangezogen werden.
Das amerikanische Recht kennt im Wesentlichen drei Arten von Anspruchsgrundlagen für Produkthaftungsklagen, die auch im Maschinenbau anwendbar sind. Zum einem ist ein Grund für Rechtsklagen der Bruch der vertragliche Haftung („Breach of Warranty”). Weiterhin gibt es die fahrlässige Verletzung einer Sorgfaltspflicht („Negligence”) und entspricht in etwa dem BGB § 823 in Deutschland. Als dritte Art ist die Gefährdungshaftung („Strict Liability in Tort”) zu nennen. Hierbei prozessiert man aufgrund von Produktfehlern, die einen Schaden an Mensch oder Eigentum verursacht haben.
Selbst wenn der Abnehmer der Maschine eine fehlerhafte Betriebsanleitung wissentlich gegen einen Preisnachlass zustimmt, schließt dies die Produkthaftung nicht aus. Bei einem Unfall aufgrund einer fehlerhaften Betriebsanleitung, kann man den Hersteller der Maschine bzw. den Ersteller der Betriebsanleitung rechtlich belangen.
Ein vertraglicher Ausschluss der Produkthaftung im Maschinenbau oder eine Beschränkung hinsichtlich mittelbarer Schäden, Produktionsausfall, entgangenem Gewinn usw. ist nicht möglich. Das Produkthaftungsgesetz ist dazu eindeutig:
„§ 14 Unabdingbarkeit
Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.“
Somit kann man im Maschinenbau die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz weder in Verträgen noch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.
Im Maschinenbau entstehen Produkthaftungsfälle meistens aufgrund der Verletzung einer der Verkehrssicherungspflichten. Als ein Beispiel für die Verletzung der Instruktionspflicht ist der Brandschaden an einer Anlage zu nennen. Die fehlende Angabe eines Anzugsdrehmomentes für eine Schraube in einem Technischen Datenblatt führte zu einem Schwingbruch an einer Schraube. Der daraus resultierende Schaden an der Anlage belief sich auf ca. 100.000,00 € plus Ausfallschaden. Die daher entstandenen Kosten hat der Hersteller der Anlage bei dem Schraubenhersteller geltend gemacht.
Die Produkthaftung in der Technischen Dokumentation greift, wenn aufgrund einer Verletzung der Instruktionspflicht des Herstellers seine Produkte einen Schaden verursachen. Dieser Fall liegt vor, wenn Körper- oder Gesundheitsverletzungen oder eine Sachbeschädigung vorliegen.
Grundsätzlich erlischt erst 10 Jahre nach Inverkehrbringens des Produktes die Produkthaftung im Maschinenbau. Damit der genaue Zeitpunkt des Inverkehrbringens bekannt ist, muss eine lückenlose Technische Dokumentation diesen nachweisen. Dies ist beispielweise durch die Vergabe von Seriennummern an die Produkte möglich.
Zu den Faktoren für eine rechtssichere Dokumentationsabteilung zählen zum Beispiel:
- Qualifikationen der Mitarbeiter
- Schreibstil der Redakteure
- Ebenso die Arbeitsweise
- Führungsstil
Im Falle von Personenschäden durch ein fehlerhaftes Produkt sieht das Produkthaftungsgesetz einen Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro vor. In anderen Ländern gibt es andere Höchstbeträge.
Bei einem Unfall einer Maschine oder Anlage ohne ausgelieferte Anleitung haftet der Maschinenhersteller vollständig im Sinne der Produkthaftung. Außerdem können weitere, rechtliche Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb oder Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz folgen.
Die Marktaufsicht wird zudem wegen zu unrecht erfolgter CE-Kennzeichnung tätig. Diese kann das Produkt Stillsetzen, den weiteren Verkauf unterbinden, einen Produktrückruf veranlassen und/oder alle anderen Produkte des Herstellers ebenfalls überprüfen.
Generell handelt die Produkthaftung um den Ausgleich eventuell entstandener Folgeschäden wie Personen- und/oder Sachschäden aufgrund der Benutzung von Produkten. Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes kann jede hergestellte fertige oder auch unfertige Sache zunächst ein Produkt am Markt sein, wenn Menschen diese in irgendeiner Art und Weise verwenden. Dazu zählen:
- Gegenstände für den privaten Gebrauch
- Technische Arbeitsmittel
- Nahrungsmittel für Menschen und Tiere
- Stoffe und sonstige Materialien
Fügt man fertige und/oder unfertige Produkte zu einem neuen zusammen bzw. verändert wesentlich ein bestehendes, erzeugt man im rechtlichen Sinne ein neues Produkt.
In den USA gibt es kein einheitliches Produkthaftungsrecht. Jeder US-Bundesstaat hat ein eigenes, unabhängiges politisches System mit einer eigenen Verfassung und mit eigenen Haftungsnormen. Produkthaftungsansprüche werden einzelstaatlich geregelt, die Gesetze sind von Staat zu Staat verschieden und ändern sich laufend, wenn neue Präzedenzfälle entschieden werden. Doch es gibt einige allgemeingültige Grundsätze.
Produktübergreifende Standards für Bedienungsanleitungen stellt das ANSI („American National Standards Institute”) auf. Für Bedienungsanleitungen allgemein relevant ist die Norm ANSI Z535.6 („Product Safety Information in Product Manuals, Instructions, and Other Collateral Materials”). Diese Norm wird für Begleitinformationen wie Betriebsanleitungen, Bedienungsanleitungen, Montageanleitungen und Gebrauchsanweisungen verwendet.
Weitere allgemeine Richtlinien und Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen die Bundesbehörde OSHA (Occupational Safety and Health Administration) zur Verminderung von Arbeitsunfällen.
Daneben gibt es eine Vielzahl von Institutionen, die Qualitätsstandards festlegen. So legt beispielsweise die Bundesanstalt NIOSH (National Institute for Occupational Safety and Health) allgemeine Arbeitsbedingungen fest.
Die allgemein gültigen Grundsätze wie die der OSHA sind die Mindeststandards für alle US-Bundesstaaten. Auf der Ebene der Bundesstaaten können zudem zusätzliche Bedingungen festgelegt sein, welche durch die jeweiligen staatlichen Gesetze und Verordnungen festgelegt sind.
Eine vollkommene Haftungssichere Dokumentation gibt es soweit nicht. Um im Falle eines Haftungsfalles aber eine brauchbare Verteidigung zu besitzen, sollten neben technischer Unterlagen (Zeichnungen, Validierungen, usw.) folgende Unterlagen vorliegen:
- Produktanalyse
- Zielgruppenanalyse
- Normenrecherche
- Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung
- Aufstellung der notwendigen Sicherheitskennzeichnungen des Produktes
- Betriebsanleitung
- Interne Dokumentation (Nachweise über Übereinstimmungen des Produktes mit den Normen und Richtlinien)
Benötigen Sie zudem Thema Haftungssichere Dokumentation eine Beratung? Gerne beraten wir Sie im Vorfeld einer Dokumentation was es hingegen der rechtlichen Vorgaben oder länderspezifischer Besonderheiten zu beachten gibt.
Der Hersteller eines Produkts darf seine Kunden nicht schädigen. Die Geschäftsführer eines Unternehmens sind dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um möglichen Schäden durch Ihre Produkte einzudämmen.
Der Hersteller eines Produkts unterliegt der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Selbst wenn diese Aufgabe auf leitende Angestellte übertragen und delegiert sind, bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung, dass sie sorgfältig ausgeführt sind. Ebenso müssen die leitenden Angestellten ihrerseits entsprechende Sorgfalt walten lassen.
Im Zweifelsfall muss der Geschäftsführer nachweisen, dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.
Wer ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr gebracht hat, der haftet nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz auch. Wenn zum Beispiel im Schadensfall ein Teilprodukt Ursache für den Schaden war, haftet der Lieferant des Teilproduktes für den Schaden. Umgekehrt haftet ein Lieferant nicht, wenn sein fehlerfreies Produkt in ein fehlerhaftes anderes Produkt eingebaut wird.
Produzentenhaftung: Im Gegensatz zur Produkthaftung liegt die Beweislast bei der Produzentenhaftung beim Kunden. Dieser muss nachweisen, dass der Hersteller grob fahrlässig gehandelt hat. Ebenso, dass das Produkt einen Fehler in den Bereichen Konstruktion, Fabrikation, Instruktion oder Produktbeobachtung aufweist. Die Produzentenhaftung gewinnt dort an Bedeutung, wo die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist.
Produkthaftung: Der Hersteller haftet für die Gefahren die vom eigenen Produkt ausgehen nach § 1 ProdHaftG, ohne dass dazu ein Verschulden des Herstellers notwendig ist. Der Geschädigte muss nur nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schadens ein Fehler mit dem Produkt vorlag. Da nur der Umstand der fehlerhaften Herstellung ausschlaggebend ist, spricht man auch von der sogenannten „Gefährdungshaftung“.
Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.
Die Produkthaftung legt ein besonderes Augenmerk in der Gebrauchsanleitung auf die Definition des Verwendungszweckes eines Produktes mit möglichen Einschränkungen. Weiterhin sind die Angaben zur Instandhaltung, Wartung oder Reparatur sowie die technischen Daten über Verbrauch, Leistung, usw. zu berücksichtigen.
Redaktionelles Arbeiten (1)
Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet oder dokumentiert werden – zum Beispiel in Nutzerprofilen, Fehlerberichten, Tracking-Logs oder Schulungsunterlagen – greift die DSGVO.
ANSI Z535 (1)
Die Sicherheitsinformationen einer US-Betriebsanleitung sollten nach dem aktuellen Stand der ANSI Z535 erstellt sein. Eine sorgfältige Erstellung der Sicherheitsinformationen und Warnungen ist ein Baustein zur Reduzierung der Haftungsrisiken. Dies ist zwar ein sehr wichtiger Baustein aber bei weitem nicht der einzige. Die Einhaltung von ANSI Z535.6 schützt natürlich nicht vor Haftungsansprüchen. Sie müssen versuchen, mit vertretbarem Aufwand die vorhersehbaren Haftungsrisiken vernünftig abzudecken. Es ist zudem viel billiger eine anständige US-Betriebsanleitung mit ausreichenden Warnhinweisen zu erstellen, als sich auch nur ein einziges Mal in einem Produkthaftungsprozess in den USA verteidigen zu müssen.