FAQ zur Technischen Dokumentation
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Technische Dokumentation (1)
SI-Einheiten (Système International d’Unités) sind das weltweit anerkannte Maßsystem. Sie gewährleisten eine eindeutige, konsistente und internationale Verständlichkeit – essenziell für Technische Dokumentation. Nicht-kohärente Einheiten wie Zoll, PS oder Liter sind oft regional verbreitet, sollten aber zusätzlich zu SI-Werten nur angegeben werden, wenn es für die Zielgruppe erforderlich ist. Für normkonforme Anleitungen ist die Verwendung von SI-Einheiten laut DIN EN 82079-1 verpflichtend empfohlen.
Tipp:
Nutzen Sie für die Umrechnung offizielle Tools und geben Sie bei Bedarf beide Werte an, z. B. 50 mm (≈ 2 Zoll).
Basisgröße und Dimensionsname |
Größensymbol | Dimensionssymbol | Einheit | Einheitenzeichen |
---|---|---|---|---|
Zeit | t | T | Sekunde | s |
Länge | l | L | Meter | m |
Masse | m | M | Kilogramm | kg |
Elektrische Stromstärke | I | I | Ampere | A |
Thermodynamische Temperatur | T | Θ | Kelvin | K |
Stoffmenge | n | N | Mol | mol |
Lichtstärke | Iv | J | Candela | cd |
Gesetze, Normen und Richtlinien (125)
SI-Einheiten (Système International d’Unités) sind das weltweit anerkannte Maßsystem. Sie gewährleisten eine eindeutige, konsistente und internationale Verständlichkeit – essenziell für Technische Dokumentation. Nicht-kohärente Einheiten wie Zoll, PS oder Liter sind oft regional verbreitet, sollten aber zusätzlich zu SI-Werten nur angegeben werden, wenn es für die Zielgruppe erforderlich ist. Für normkonforme Anleitungen ist die Verwendung von SI-Einheiten laut DIN EN 82079-1 verpflichtend empfohlen.
Tipp:
Nutzen Sie für die Umrechnung offizielle Tools und geben Sie bei Bedarf beide Werte an, z. B. 50 mm (≈ 2 Zoll).
Basisgröße und Dimensionsname |
Größensymbol | Dimensionssymbol | Einheit | Einheitenzeichen |
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Zeit | t | T | Sekunde | s |
Länge | l | L | Meter | m |
Masse | m | M | Kilogramm | kg |
Elektrische Stromstärke | I | I | Ampere | A |
Thermodynamische Temperatur | T | Θ | Kelvin | K |
Stoffmenge | n | N | Mol | mol |
Lichtstärke | Iv | J | Candela | cd |
In harmonisierten Normen finden sich informative Anhänge der europäischen Normungsorganisationen. Diese Informationsanhänge sind wertvolle Hilfen, da so schnell einsehbar ist, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von der Norm abgedeckt sind. So gibt es einen Anhang ZA, welcher immer den Zusammenhang zwischen der harmonisierten Norm und der zugrundeliegenden Richtlinie abdeckt.
Die europäische Kommission veröffentlichte für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU einen Leitfaden, den sogenannten Blue Guide. Diese Unterlage trägt den sperrigen deutschen Titel: „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien“. Dieser Leitfaden hat keinen Gesetzescharakter, ist aber eine sehr gute Orientierungshilfe zur Interpretation der CE-Richtlinien. Er hilft weiter, wann welche Rechtsvorschriften der EU für welche Produkte gelten. Auch für den Bereich der Technischen Dokumentation ist der Blue Guide nützlich, da er auch in diesem Bereich wichtige Aussagen enthält.
Die Erstfassung stammte schon aus dem Jahr 2000, seine letzte Aktualisierung erfolgte im Jahr 2014. Seit 2016 ist sogar eine deutschsprachige Version verfügbar und kann auf der Seite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.
Der Anfang macht der Anhang 1 der Spielzeugrichtlinie mit einer Liste von Produkten, welche nicht als Spielzeug gelten. Dies sind die Ausnahmen von der Spielzeugrichtlinie. Danach folgen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen in Anhang II. Auf mehreren Seiten werden Anforderungen bezüglich physikalischer und mechanischer Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemischer- und elektrischer Eigenschaften, Hygiene und Radioaktivität beschrieben. Der Anhang III zählt die Inhalte der EG-Konformitätserklärung auf. Der Anhang IV befasst sich mit den erforderlichen technischen Unterlagen. Im Anhang V finden sich Vorgaben zu Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften für bestimmte Spielzeugkategorien.
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ist nach europäischen Vorgaben aufgebaut. Der Anfang bilden Beweggründe für die Veröffentlichung der Spielzeugrichtlinie. Danach folgen die Kapitel. Das erste Kapitel umfasst den Anwendungsbereich und die Festlegung von Begriffen. Im zweiten Kapitel stehen die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Konformität des Spielzeugs und verweist auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen im Anhang der Richtlinie. Das vierte Kapitel beschreibt das Konformitätsbewertungsverfahren. Das fünfte Kapitel handelt von der Notifizierung in der Konformitätsbewertung. Hierin geht es um notifizierte Stellen, welche als unabhängige Dritte die Konformitätsbewertung übernehmen. Das sechste Kapitel umfasst die Verpflichtungen und Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Marktüberwachung. Es folgen noch Kapitel für Ausschussverfahren, besondere Verwaltungsvorschriften, Schluss- und Übergangsbestimmungen. Danach sind die Anhänge der Spielzeugrichtlinie aufgeführt.
Grundlage für die Zuerkennung des GS-Zeichens ist das Produktsicherheitsgesetz. Dieses sagt aus, dass nur verwendungsfertige Produkte das GS-Zeichen bekommen können. So ist zum Beispiel der Stiel eines Hammers noch kein verwendungsfertiges Produkt ohne den Hammerkopf. Der Stiel alleine kann also kein GS-Zeichen bekommen. Ein GS-Zeichen auf dem Stiel gilt immer für das komplette Handwerkzeug.
Das Produktsicherheitsgesetz macht unter Artikel 24 Angaben bezüglich des GS-Zeichens und welche Pflichten die Hersteller haben. Einmal müssen die fertigen Produkte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen, welches die Prüfstelle für die Vergabe des GS-Zeichens erhalten hat. Auch darf ein Hersteller nur mit dem GS-Zeichen werben, wenn eine Prüfstelle eine Bescheinigung ausgestellt hat. Sollte die Gültigkeit des GS-Zeichen ablaufen oder eine weitere Zuerkennung mit weiteren Prüfungen aberkannt werden, ist dem Hersteller die weitere Verwendung des GS-Zeichens oder das Werben damit untersagt. Der Hersteller darf auch nicht mit einem Zeichen werben oder eines verwenden, welches dem GS-Zeichen ähnlich aussieht. Bei der Gestaltung des GS-Zeichens sind die geltenden Vorgaben zu beachten.
Das Produktsicherheitsgesetz fordert in Artikel 24 von Importeuren von Waren die Prüfung der Gültigkeit eines GS-Zeichen. Händler, welche Waren mit GS-Zeichen bekommen, sollten daher das dazugehörige Zertifikat beim Hersteller des Produktes einfordern. Die Prüfung des GS-Zeichens ist vom Importeur zu dokumentieren, bevor das Produkt auf den Markt gelangt. Folgende Daten sind vom Hersteller zu dokumentieren:
- Datum der Prüfung
- Namen der GS-Stelle, welche die Bescheinigung ausgestellt hat
- Die Nummer der Bescheinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens
Das Marktüberwachungsgesetz verlangt die Veröffentlichung von Informationen über gefährliche Produkte in Deutschland. Daher informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Ihr bekannt gewordenen Produktrückrufe und Produktwarnungen. In einer Datenbank stehen Details zu den Produkten, die auf dem Deutschen Markt in Verkehr gebracht oder dort produziert wurden. Meldungen enthalten Informationen zum Hersteller, dem Produkt und welche Gefahren von dem Produkt ausgehen. Die Datenbank zu Gefährlichen Produkten in Deutschland können Sie über den Link aufrufen.
Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist auch als RoHS-Richtlinie 2011/65/EU bekannt. Die Richtlinie kümmert sich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauteilen und regelt deren Verwendung. Das Ziel der Richtlinie ist es problematische Bestandteile aus dem Elektronikschrott zu verbannen und die Einführung von gefahrlosen Ersatzprodukten zu fördern.
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG definiert als Ökodesign-Anforderung etwas, was an ein Produkt oder seiner Gestaltung zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit beiträgt. Weiterhin unterscheidet die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG allgemeine und spezifische Ökodesign-Anforderungen. Als Allgemeine Ökodesign-Anforderung ist das gesamte ökologische Profil eines Produktes für einen bestimmten Umweltaspekt gemeint. Als spezifische Ökodesign-Anforderung ist eine messbare Größe wie der Energieverbrauches eines Produkte im Betrieb gemeint.
Ob ein Lastaufnahmemittel unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt, hängt von seinem Verwendungszweck ab. Sollte das Produkt zum Heben einer Last, zwischen einer Maschine und der Last angebracht sein, zählt es zu dem Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. In der Richtlinie findet sich unter Artikel 2, Buchstabe d) die folgende Definition:
„Lastaufnahmemittel“ ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile;
Das Produktsicherheitsgesetz schreibt Nutzungsinformationen vor, wenn diese für die Gesundheit und Sicherheit des Endverbrauches notwendig sind. Was ist zu tun, wenn mein Geschirrspüler, Waschmaschine oder die Spielekonsole nicht ordnungsgemäß funktioniert? Was für mögliche Gefahren gehen von diesen Produkten aus und wie darf ich diese Produkte nicht verwenden? Das gehört natürlich alles zu den Nutzungsinformationen, welche dem Produkt beiliegen müssen.
Zu den ortsbeweglichen Druckgeräten zählen Gaspatronen, Gasflaschen, Feuerlöscher sowie Tanks von Tankfahrzeugen, Tankcontainern und andere bewegliche Druckbehälter. Die ortsbeweglichen Druckgeräte dienen zur Beförderung von Gasen und gasförmigen Flüssigkeiten. Die Anforderungen an ortbewegliche Druckgeräte regelt die europäische Richtlinie 2010/35/EU.
Im Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie findet sich folgende Aussage:
„Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind“.
Jedes Produkt, welches eine Nennspannung unter diesen Bereichen aufweist, muss die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen.
Die EMV-Richtlinie fordert, dass die erzeugten elektromagnetische Störungen des Betriebsmittels keine andere Funk- und Telekommunikationsgeräte in Ihrem Betrieb stören dürfen. Auch müssen die Betriebsmittel so entworfen sein, dass diese ebenfalls unempfindlich sind gegen die eigens im Betrieb erzeugten elektromagnetische Störungen. Das Betriebsmittel muss ohne unzumutbare Beeinträchtigungen bestimmungsgemäß arbeiten können. Diese Forderungen finden sich im Anhang der EMV-Richtlinie.
Für Hersteller von Betriebsmittel, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, gibt es einen Leitfaden. Der CENELEC-Leitfaden 32 mit der Bezeichnung „Leitfaden für die sicherheitsrelevante Risikobeurteilung und Risikominderung für Niederspannungsbetriebsmittel“ enthält wichtige Informationen für Hersteller. Für die Erstellung von Benutzerinformationen von Niederspannungsbetriebsmitteln empfiehlt der Leitfaden, diese nach der ISO/IEC 82079-1 zu erstellen.
Der Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie sagt aus, dass die Benutzerinformationen Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes enthalten müssen. Bei der Beschreibung gilt es alle möglichen Betriebsarten zu berücksichtigen. Auch muss eine Instruktion des Benutzers zur sicheren und korrekten Verwendung des Niederspannungsbetriebsmittels erfolgen.
Für Geräte nach der Niederspannungsrichtlinie müssen ebenfalls Benutzerinformationen vorliegen. Darin sind Angaben zu Transport, Montage, Aufstellung, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung sowie Entsorgung des Gerätes zu machen. Diese Benutzerinformationen können getrennt oder in Kombination nach den genannten Lebensphasen vorkommen.
Es gibt keine Verpflichtung sich die Norm DIN EN ISO 7010 zu kaufen, um die darin vorkommenden Piktogramme verwenden zu können. Die Norm legt die verschiedenen Sicherheitszeichen fest, regelt aber nicht die Verbreitung der Piktogramme. Im Internet bieten einige Institutionen die Piktogramme zum Kauf an. Bei diesen Anbietern kann man dann die Nutzungsrechte für die einzelnen Sicherheitszeichen erwerben.
Die EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 ist offiziell ab dem 26.05.2020 anzuwenden. Bedingt durch die Corona-Krise hat die EU-Kommission entschieden, die Frist für die Anwendung bestimmter Bestimmungen um ein Jahr zu verlängern. Dadurch sollen dringend benötigte Medizinprodukte im Kampf gegen die Corona Pandemie schneller auf dem Markt gelangen können.
Die EU-Verordnung 2019/1784 ist aus der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG entsprungen und behandelt die umweltgerechte Gestaltung von Schweißgeräten. Neben Anforderungen an die Geräte selbst, stehen in der Verordnung auch Anforderungen an die Technische Dokumentation. Beispielsweise welche Informationen in der Anleitung für Installateure und Endnutzer enthalten sein müssen.
Auszug aus der Verordnung über die anzugebenden Informationen in der Anleitung:
a) der Produkttyp,
b) der Herstellername, der eingetragene Handelsname und die eingetragene Kontaktanschrift,
c) die Modellkennung,
d) die Energieeffizienz der Stromquelle (in %),
e) die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (in W),
f) eine Liste gleichwertiger Modelle,
g) für das Recycling und die Entsorgung am Ende der Lebensdauer relevante Angaben,
h) eine Liste der kritischen Rohstoffe, die gegebenenfalls in Richtmengen von mehr als 1 g in Einzelkomponenten vorhanden sind, und die Angabe der Komponenten, in denen diese kritischen Rohstoffe vorhanden sind,
i) Richtwerte für die Verwendung von Schutzgas bei repräsentativen Schweißplänen und -programmen, j) Richtwerte für die Verwendung von Schweißdraht oder Zusatzwerkstoff bei repräsentativen Schweißplänen und -programmen.
In der Maschinenrichtlinie finden sich im Kapitel 2 die Anforderungen an verschiedene Maschinengattungen. Im speziellen sind das beispielsweise Nahrungsmittelmaschinen, handgehaltene bzw. handgeführte tragbare Maschinen sowie Maschinen zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen.
Im Kapitel 2.2 des Anhang I der Maschinenrichtlinie finden sich die Vorgaben zu handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen. Darin stehen wichtige allgemeine Anforderungen, wie das die Maschinen eine ausreichend große Auflagefläche und angemessen dimensionierte Griffe und Halterungen verfügt. Auch Vorgaben zur Betriebsanleitung finden sich dort, beispielsweise welche Angaben bezüglich Vibration von handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen anzugeben sind.
Neuere Normen präsentieren den aktuellen Stand der Technik und sind daher bevorzugt anzuwenden. Alte C-Normen können jedoch trotzdem eine wichtige Rolle spielen, da diese sich ausgiebig mit einem gewissen Produkttyp befassen. Prüfstellen können sich bei Zertifizierungen an die C-Normen halten, selbst wenn diese nicht mehr den Stand der Technik wiedergeben.
Richtlinien existieren, um zu verhindern, dass unsichere Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr gehen. Dafür ist das Inverkehrbringen von Produkten wie Maschinen durch Richtlinien und deren Anforderungen reglementiert. Jedes der Mitgliedsstaaten muss die europäischen Richtlinien in Ihr nationales Recht umwandeln. In Deutschland ist beispielsweise die Maschinenverordnung für die Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie verantwortlich. Die Marktaufsicht in Deutschland überwacht die Einhaltung der Maschinenverordnung und kontrolliert den Warenverkehr auf unsichere Maschinen.
Für die Softwaredokumentation ist die Normenreihe ISO IEC IEEE 26511 – 26516 relevant. In dieser Reihe stehen Anforderungen an Designer und Entwickler von Softwareprogrammen.
Um abzuwägen, ob ein Gerät unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtichlinie fällt, ist der Ausdruck „Maschine“ genauer zu betrachten. Im Artikel 1 „Anwendungsbereich“ bezeichnet die Maschinenrichtlinie „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“ als eine Maschine. Elektrisch gesteuerte Geräte, die ein bewegliches Teil enthalten sind daher als Maschine laut der Maschinenrichtlinie anzusehen.
Durch die neue Marktüberwachungsverordnung ist es den Behörden möglich entsprechende Mittel zu ergreifen, um Personen vor unsicheren Produkten zu schützen.
Die Marktüberwachungsbehörden haben folgende Möglichkeiten:
- Die Verhinderung der Herstellung des betroffenen Produktes
- Keine Bereitstellung des Produktes auf dem Markt
- Die Rücknahme bzw. Rückruf des Produktes vom Markt
- Warnung der Öffentlichkeit vor dem Produkt
- Vernichtung des unsicheren Produktes
Dafür ist es den Behörden erlaubt unter falscher Identität Produkte zu erwerben, um die Konformität der Produkte mit den EU-Richtlinien zu überprüfen. Die Behörden führen zudem Inspektionen vor Ort und Dokumentenkontrollen durch, um die Konformität des Produktes mit den EU-Richtlinien sicherzustellen. Auch im Onlinehandel erhalten die Marktüberwachungsbehörden dafür mehr Befugnisse. Sie können Anbieter auffordern Inhalte von Online-Angeboten zu entfernen oder Warnhinweise entsprechend anzubringen, um auf mögliche Gefahren bezüglich des Produktes hinzuweisen. Falls der Anbieter nicht reagiert, können die Behörden auch die Interprovider dazu auffordern, den Zugang zum Online-Angebot von unsicheren Produkten zu beschränken.
Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure oder Fullfilment-Dienstleister) müssen laut der neuen Marktüberwachungsverordnung ab dem 16. Juli 2021 folgende Pflichten beachten:
- Die Wirtschaftsakteure müssen überprüfen, dass eine Konformitätserklärung dem Produkt beiliegt
- Die Konformitätserklärung für Behörden wie beispielsweise die der Marktüberwachung vorhalten
- Bereitstellung der Technischen Dokumentation an die Marktüberwachung
- Mitteilungspflicht über mögliche Risiken am Produkt
- Unter Umständen müssen die Akteure zudem für bestimmte Produkte eine eindeutige Kennzeichnungspflicht einhalten
Ob ein elektrisches Gerät unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, ist abhängig von Ihrer Nennspannung. Die Niederspannungsrichtlinie ist für Geräte mit Nennspannung zwischen 50 und 1.000V Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1.500V Gleichstrom anzuwenden. Die Angabe von 60V ist daher ein Grenzfall. Handelt es sich bei den 60V um Wechselstrom, fällt das Gerät unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Sind es hingegen 60V Gleichstrom, findet die Niederspannungsrichtlinie keine Anwendung.
DIN EN ISO 80079-36 dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von Geräten unter der ATEX-Richtlinie. Die Norm trägt den Titel „Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären – Grundlagen und Anforderungen“. Die Norm DIN EN ISO 80079-36 legt dabei die grundsätzlichen Anforderungen an nicht-elektrischen Geräten und Ex-Komponenten fest. Beispielsweise stellt die Norm hinsichtlich Zündgefahren spezielle Anforderungen bezüglich der Verfahrensweise bei der Zündgefahrenbewertung auf.
Laut der Medizinprodukteverordnung kann ein Hersteller jede natürliche und juristische Person sein, die ein Medizinprodukt herstellt, aufbereitet und vertreibt.
Bietet man als Privatperson beispielsweise ein selbstgemachtes Wärmekissen zum Verkauf an, ist man ein Hersteller laut der Medizinprodukteverordnung. Ein Wärmekissen ist nämlich im rechtlichen Sinne ein Medizinprodukt, da dieses zur Anwendung beim Menschen bestimmt ist. Ebenfalls kann das Wärmekissen zur Linderung bei Krankheiten und Verletzungen dienen. Auf die Privatperson kommen dann alle Verpflichtungen eines Herstellers zu: Er muss eine Gebrauchsanweisung für das Wärmekissen erstellen und eine CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen.
Die Mitgliedsstaaten müssen die verabschiedeten EU-Richtlinien in nationales Recht umwandeln. Dabei haben die jeweiligen Staaten einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Form und der Mittel zur Umsetzung einer Richtlinie. Dabei geht es um die Entscheidung welches Organ (also Parlament, Exekutive oder Gerichtsbarkeit) die Vorschriften zur Ausführung der Richtlinie erlässt. Ebenfalls welche Verfahren anzuwenden sind, um den Besonderheiten der nationalen Rechtsordnung bei der Umsetzung Rechnung zu tragen. Die praktische Wirksamkeit der Richtlinie muss bei der Umsetzung durch die Wahl der Formen und Mittel gewährleistet sein.
Die ATEX-Richtlinie fordert für Betriebsanleitungen, dass diese in einer für den Nutzer leicht verständlichen Sprache vorliegen muss. Aufgrund dieser Forderung ist die Betriebsanleitung immer in die Amtssprache des jeweiligen Verwenderlandes zu übersetzen.
Der Unterschied zwischen den beiden ATEX-Richtlinien liegt vorwiegend im Anwendungsbereich. Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG oder auch als ATEX 137 bekannt, richtet sich vorwiegend an Arbeitgeber und Anlagenbetreiber. Diese Richtlinie definiert dazu Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern, die durch Arbeiten in einer explosionsfähigen Umgebung gefährdet sein können. Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU legt für Produkte, welche in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen, entsprechende Bestimmungen für den Explosionsschutz fest. Dabei ist der Hauptzeck der Richtlinie letztendlich der Schutz von Personen wie Gerätebenutzer oder Maschinenbediener.
Nein, da bei Anlagen die Maschinenrichtlinie greift, ist es nicht möglich die Betriebsanleitung rein elektronisch zu liefern. Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie besagt, dass Anleitungen, die zur Sicherheit und Gesundheit der Anwender relevant sind, in Papierform vorliegen müssen.
Weiterhin besagt der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie:
Es ist nicht gewährleistet, dass ein Benutzer dauerhaft Zugang zu einem mobilen Endgerät hat, um die elektronische Anleitung abzurufen. Daher muss auch weiterhin ein Papierexemplar der Betriebsanleitung bereitliegen.
Geräte die sowohl in Gas- als auch Staub-explosionsgefährdete Atmosphären eingesetzt werden, müssen nach der ATEX-Richtlinie gekennzeichnet sein. Diese stuft Geräte in zwei verschiedene Gruppen ein, die sich wieder in verschiedene Kategorien unterteilen. Unter die Gerätegruppe 1 fallen diese Geräte, welche im Bergbau bzw. Untertagebetriebe, zum Einsatz kommen. Dazu zählen Geräte, die eine eigene potentielle Zündquelle aufweisen und welche durch Grubengas und/oder brennbare Stäube Gefährdungen auslösen können. Unter die Gerätegruppe 2 fallen alle anderen Geräte in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre Gefährdungen verursachen können.
Der Hersteller einer Maschine muss laut der Maschinenrichtlinie sein Produkt mit Herstellerinformationen mittels eines Typenschildes versehen. Möglicherweise ist ein Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit (bspw. zu klein oder aus Kunststoff) nicht für ein Typenschild ausgelegt. Ist das Anbringen eines Typenschildes oder das Eingravieren der Herstellerinformationen nicht möglich, ist auch das Anbringen eines Aufklebers zulässig. Der Aufkleber sollte aber nicht leicht ablösbar sein und muss auch nach längerem Gebrauch der Maschine noch gut lesbar sein.
Die Maschinenrichtlinie fordert im Anhang 7, dass die Technischen Unterlagen einer Maschine in mindestens einer oder mehreren Amtssprachen der EU vorliegen muss. Die Risikobeurteilung ist ein Teil dieser Technischen Unterlagen. Liegt also die Risikobeurteilung in der deutschen Fassung vor, ist die Forderung der Maschinenrichtlinie erfüllt. Eine Übersetzung in eine andere Sprache ist nicht zwingend notwendig. Anders sieht das aus falls der Hersteller eine vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden trifft. Diese kann die Lieferung der Technischen Unterlagen oder der Risikobeurteilung in einer anderen Sprache vorschreiben.
Maschinen, welche unter Tage zum Einsatz kommen, fallen unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Die Beschleunigung oder das Bremsen von schienengeführten Maschinen unter Tage darf nur mit einem von Hand betätigten Stellteil ausgehen. Ein unbeabsichtigtes Bestätigen dieser Stellteile darf nicht vorkommen und muss durch entsprechende Maßnahmen abgesichert sein. Auch müssen Bremssysteme so gestaltet sein, dass diese keine Funken erzeugen und somit Brände verursachen könnten. Mögliche Emissionen von Abgasen sind so abzuleiten, dass diese sich nicht nach oben ableiten.
Die Bedienerplätze, die ein Benutzer bei beweglichen Maschinen einnehmen kann, haben in der Maschinenrichtlinie eine besondere Bedeutung. Im Anhang I der Maschinenrichtlinie ist festgehalten, was bei der Konstruktion und Bau von Maschinen mit Fahrerplätzen zu beachten ist. Auch bezüglich der Steuerung dieser Maschinen sind entsprechende Maßnahme zu treffen, dass ein unerlaubtes Benutzen verhindert. Eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer darf beispielsweise nur dann eine Fahrbewegung vollführen, wenn der Fahrer auf dem Bedienungsstand sitzt.
Der Anhang I der Maschinenrichtlinie regelt die Anforderungen an Schutzeinrichtungen. Darin stehen nachfolgende allgemeine Anforderungen:
• Schutzeinrichtungen müssen stabil gebaut sein
• Dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen
• Dürfen nicht einfach umgangen oder unwirksam gemacht werden
• Müssen ausreichen Abstand zum Gefahrenbereich haben
• Dürfen die Beobachtung des Arbeitsvorgangs nicht mehr als unvermeidbar einschränken
Neben den allgemeinen Anforderungen sind auch spezielle Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen im Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführt.
Entspricht eine Maschine nicht den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie, können die Mitgliedsstaaten Sanktionen gegen den Hersteller verhängen. Die Art und Ausmaße der Sanktionen ist den jeweiligen Mitgliedsstaaten überlassen. Eine Forderung der Maschinenrichtlinie ist nur, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Die Möglichkeiten reichen von Bußgeldern bis zur Untersagung des weiteren Vertriebs der Maschine. Dazwischen können Nachbesserungen am Produkt, Preisminderungen und Schadensersatz als Sanktionen gefordert sein.
In der Maschinenrichtlinie ist eine Ausnahmeregelung für Maschinen hinterlegt, die auf Messen oder Ausstellungen ausgestellt sind. Diese können zu Präsentationszwecken auch nicht mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie übereinstimmen. Für alle Interessierten muss jedoch eine entsprechende Information bereitliegen, dass die Maschine von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abweicht. Ebenso muss möglichen Kaufinteressenten klar dargelegt sein, dass die Maschine in diesem Zustand nicht verkauft werden darf.
Die Einhaltung von Normen sind an sich gesehen freiwillig. Aber hier kann es auch Unterschiede geben. Juristische Quellen wie Gesetze oder Urteile können zu einer verbindlichen Haltung führen was die Einhaltung von Normen angeht. Wenn beispielsweise eine EU-Richtlinie auf eine Norm verweist, ist diese auch verbindlich einzuhalten. Auch Verträge mit Kunden können die Einhaltung von Normen fordern. Ist beispielsweise vertraglich vereinbart die Technische Dokumentation nach DIN EN 82079-1 zu liefern, dann gilt es auch diese Norm einzuhalten. Sonst liegt ein vertraglicher Sachmangel am Produkt vor. Die Folgen einer solchen vertraglichen Missachtung können Preisnachlässe, Nachbesserung oder einen Rücktritt vom Vertrag mit sich ziehen.
Die Normenrecherche dient dazu alle relevanten Normen für sein Produkt zu erkennen. Die Normen stellen den aktuellen Stand in der Branche dar und sind entsprechend bei der Produktentwicklung zu interpretieren. Weicht ein Hersteller von Normen ab oder ignoriert diese sogar, muss er im Haftungsfall mit Bußgeldern rechnen. Setzt er hingegen die Norm richtig um oder interpretiert diese so, dass die Ziele der Norm mit seiner Lösung besser umgesetzt werden, wirkt sich dies positiv im Falle eines Haftungsfalles aus. Da der Hersteller dann nachweisen kann, dass er sein Möglichstes getan hat, um das Produkt so sicher wie möglich zu gestalten.
Direkte Anforderungen in der Maschinenrichtlinie bezüglich ökologische Aspekte und dem Umweltschutz sind in der aktuellen Fassung nicht vorhanden. Jedoch ist das Vermeiden oder Verringern von Umweltgefahren ein weiteres Ziel, womit sich die Hersteller und Konstrukteure befassen müssen. Die Europäische Union hat für diesen Bereich zudem auch schon separate Richtlinien wie die Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG herausgegeben. Die Maßnahmen dieser Richtlinien können auch für Maschinen Anwendung finden oder für Ausrüstungen, die in Maschinen eingebaut sind.
Die VDI Norm 4500 bietet für die Technische Dokumentation Leitfäden zum Vorgehen beim Erstellen und Pflegen von Anleitungen. Praxisnahe Empfehlungen und wertvolle Hilfe bei der Technischen Dokumentation sind auf mehreren Seiten abgedruckt. Neben den gesetzlichen Forderungen, die beim Erstellen von interne oder externe Technischen Dokumenten gefordert sind, sind zudem auch ein Glossar mit Begriffsbezeichnungen und Checklisten zur Bewertung der Technischen Dokumentation enthalten.
Die VDI Richtlinie 2770 handelt von digitalen Herstellerinformationen für die Technische Dokumentation in der Prozessindustrie. Die Unterlagen des Herstellers wie die Betriebsanleitung erhalten wichtige Informationen für beispielsweise Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung. Die Übertragung dieser Informationen in die IT-Systeme der Maschinen und Anlagen behandelt diese VDI Richtlinie. Der Abruf von digitalen Herstellerinformationen erspart zudem das ressourcenintensive Suchen in der papierhaltigen Technischen Dokumentation. Die Richtlinie erleichtert die Nutzung von technischen Informationen und verbessert die Prozessabläufe in Produktionsanlagen.
Ob Werkzeuge unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, hängt ganz von dem jeweiligen Werkzeug ab. Speichert das Werkzeug beispielsweise Energie, so kann durch aus der Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie zum Tragen kommen. Werkzeuge sind daher nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen
Die Maschinenrichtlinie enthält entsprechend Regelungen für die am Markt befindlichen Maschinen und dient der jeweiligen Marktüberwachung als Kontrollinstrument. In Artikel 4 der Maschinenrichtlinie ist die Verpflichtung zur Verfolgung und Unterbindung jeglicher Verstöße gegen die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie durch die Marktaufsicht enthalten. Die Marktaufsicht existiert in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Marktüberwachung in Deutschland überwacht die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes und kontrolliert dazu den Warenverkehr auf unsichere Produkte.
Eine Konformitätsbewertung soll nachweisen, dass eine Übereinstimmung mit den jeweiligen Mindestanforderungen aus Normen und Richtlinien für ein Produkt besteht. Konkretisiert eine internationale oder auch nationale Norm die Mindestanforderungen der Richtlinie, kann diese für die Konformitätsbewertung herangezogen werden. Auch ist es möglich, dass eine europäische Norm mit der Bezeichnung EN nachträglich in eine ISO Norm übergeht. Auch die Übernahme einer ISO-Norm nachträglich in das europäische Regelwerk EN ist möglich. Die europäischen EN-Normen sind dann von den Mitgliedsstaaten in nationale Normen zu überführen. Im Falle von Deutschland tragen diese ins nationale Regelwerk übernommenen Normen die Bezeichnung DIN.
Eine Maschine kann neben der Maschinenrichtlinie auch unter mehrere Richtlinien fallen. In der Konformitätserklärung steht dann unter welche Richtlinien die Maschine fällt. So kann eine Maschine unter die Maschinenrichtlinie und die ATEX Richtlinie fallen.
Ebenfalls kann es sein, dass in einer Richtlinie bestimmte Erzeugnisse bzw. Produkte ausgeschlossen sind. So schließt die Maschinenrichtlinie Erzeugnisse aus, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen. Dazu zählen unter anderem alle elektrischen Schalt- und Steuergeräte, die innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen.
Die NR-12 (Norma Regulamentadora) ist in Brasilien das europäische Gegenstück zur Maschinenrichtlinie. Will ein Maschinenhersteller seine Produkte nach Brasilien einführen, muss er nachweisen, dass seine Maschine alle Vorgaben der NR-12 erfüllt. Wenn die Vorgaben der NR-12 nicht erfüllt und formal dokumentiert sind, ist die Maschine für den Brasilianischen Markt nicht zulässig.
Die neue ISO 45001 beschreibt Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme. Das Ziel der Norm ist es, das Unfall- und Verletzungsrisiko in Unternehmen zu reduzieren. Die ISO 45001 führt den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement zusammen. Die neue ISO Norm löst zudem den bisherige Standard BS OHSAS 18001 ersatzlos ab. Nach der Veröffentlichung im März 2018 haben Unternehmen eine dreijährige Übergangsphase, in der es darum geht die neue Norm ISO 45001 anzuwenden.
Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) ist verantwortlich für die Schweizer Normen in der Technischen Dokumentation. Die von der Normenorganisation mit Sitz in Winterthur ausgegebenen Schweizer Normen sind mit dem Kürzel SN gekennzeichnet. Man kann die SNV dementsprechend mit dem deutschen Institut für Normung (DIN) vergleichen.
Als Vollmitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und des Europäischen Komitees für Normung (CEN) stellt die SNV die internationale Zusammenarbeit in der Normung sicher. Die SNV übernimmt internationale und europäische Normen, unter denen auch die für die Technische Dokumentation sind, in das Schweizer Normenwerk. Von den fast 16.800 Schweizer Normen sind immerhin mehr als 15.000 nationale Übernahmen von Europäischen Normen.
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist gelten auch in der Schweiz mehrere europäische Richtlinien. Die Schweiz unterhält mit der Europäischen Union mehrere bilaterale Verträge, um die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Mitglieder der Europäischen Union zu regeln. Für den Maschinenbau übernimmt die Schweiz auch die Maschinenrichtlinie in nationale Verordnungen und setzt sie demzufolge in Schweizer Recht um. In der Schweiz ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) bekannt. Die Inhalte der Verordnung sind deckungsgleich mit der europäischen Richtlinie.
Welches Material für Warnschilder an Maschinen zur Anwendung kommen darf, hängt von der Lebensdauer einer Maschine und den Umgebungseinflüssen ab. In Normen und Richtlinien stehen keine näheren Angaben zu dem zu verwendenden Material für Warnschilder. Es ist nur wichtig, dass die Warnschilder in der gesamten Lebensdauer der Maschine deutlich sichtbar und lesbar angebracht sind.
Normen wie DIN EN ISO 12100 oder DIN EN 60204 legen Anforderungen an die Eigenschaften von Sicherheitsfunktionen im Maschinenbau fest. Während der Planungsphase einer Maschine und über alle Phasen der Verwendung hinweg ist es zudem wichtig, die Maschinensicherheit zu berücksichtigen. Ziel der Anforderungen aus Normen ist, eine Maschine als inhärent sicher zu gestalten und mögliche Risiken auf null zu reduzieren.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt einen Rahmen vor, den Hersteller von Produkten beachten müssen. Im Maschinenbau zählen dazu auch Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere die CE-Kennzeichnung. Auch falsche Aussagen im Marketing oder der Technischen Dokumentation fallen unter den Geltungsbereich des UWG.
Die DIN EN 82079-1 schafft im Bereich Technische Dokumentation einen detaillierten Standard für das Erstellen von Anleitungen. Darunter zählen Dokumenten wie Betriebsanleitungen, Montageanleitungen oder Gebrauchsanweisungen. Man sollte die DIN EN 82079-1 schon deswegen anwenden, um eine qualitativ hochwertige Technische Dokumentation zu erstellen. Weiterhin ist die Norm im Produktsicherheitsgesetz aufgeführt, weswegen Unternehmen der DIN EN 82079-1 vermehrt Beachtung schenken sollten, um ihre Produkte sicherer zu gestalten.
Die DIN EN 82079-1 erleichtert die Erstellung einer Technischen Dokumentation für Produkte aller Art. Unter den Geltungsbereich der DIN EN 82079-1 fallen unter anderem Software, Elektronikprodukte, Medizingeräte, Möbel, Spielzeug, Maschinen und Anlagen. Sowohl Verbraucherprodukte als auch Investitionsgüter fallen unter den Wirkungskreis der DIN EN 82079-1.
Alle Personen, die im Erstellungsprozess von einer Technischen Dokumentation beteiligt sind, sollten sich mit der Norm DIN EN 82079-1 befassen. Also nicht nur die ausführende Personen, welche die Betriebsanleitung schreiben, wie Technische Redakteure, Illustratoren, Entwickler, Produktingenieure und Übersetzer. Auch die in der Organisationsstruktur verantwortlichen Personen wie Produktmanager oder die Geschäftsführung sollten sich mit der DIN EN 82079-1 befassen.
In der Technischen Dokumentation macht die DIN EN 82079 Anforderungen dazu, welche Angaben zu Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile gemacht müssen. Falls zur Nutzung des Produktes Zubehörteile erforderlich sein sollten, müssen diese in der Technischen Dokumentation mit umfassender Informationen erläutert sein. Dabei ist es sinnvoll sowohl die Funktion der Teile zu erläutern, wie auch die Informationen zum Montieren und Entfernen der Teile parat zu stellen. Die DIN EN 82079 macht Angaben dazu, dass Ersatzteile in der Technischen Dokumentation visuell identifizierbar sind durch beispielsweise einer Explosionszeichnung.
Die entstandenen Europäischen Normen (EN) übernehmen die jeweiligen Mitgliedstaaten in ihr nationales Normenwerk. Die Übernahme von internationalen Normen (ISO) in nationale Normen ist dahingegen nicht verpflichtend. Sollte aber eine Übernahme erfolgen, darf diese nur als vollständige und identische Übernahme der internationalen Norm erfolgen. Da die europäische Normung EN grundsätzlich die internationalen Normen ISO übernehmen, ist auch die Übernahme in der nationalen Normung verpflichtend. Im Falle von Deutschland ist das dann die DIN. Die Normenbezeichnung DIN EN ISO sagt also aus, dass eine internationale Norm sowohl in das europäische als auch in das deutsche Normenwerk übergegangen ist.
Um im Maschinenbau neue Normen einzubringen, kann jeder bei der DIN formlos einen schriftlichen Normungsantrag für nationale Normen stellen. Der zuständige Ausschuss klärt mit den Fachkreisen, ob Bedarf für das eingereichte Thema besteht, das Projekt zu finanzieren ist und ob die Bearbeitung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene erfolgen soll. Wenn im Ausschuss die Entscheidung zugunsten der Erarbeitung einer nationalen Norm fällt, muss nur noch das zuständige Lenkungsgremium zustimmen. Dann erarbeitet der Ausschuss ein Norm-Entwurf und stellt diesen der Öffentlichkeit im Anschluss durch den Beuth Verlag bereit. Im Norm-Entwurfs-Portal von der DIN kann die Norm kostenlos zur Stellungnahme eingesehen werden. Die Experten im Ausschuss beraten die Stellungnahmen und einigen sich über den Inhalt der geplanten Norm. Die Veröffentlichung der Norm erfolgt anschließend.
Die technische Umsetzung von EU-Richtlinien in nationale Bestimmungen im Maschinenbau findet über harmonisierte Normen statt. Mit der Anwendung von harmonisierten Normen bekennt der Hersteller im Maschinenbau, dass seine Produkte konform mit den Bestimmungen der EU-Richtlinien sind. Die Bekanntgabe der Harmonisierung von Normen erfolgt über das Amtsblatt der Europäischen Union. Dabei wird auch der Termin festgelegt, ab wann die Anwendung der Norm nötig ist, um die berechtigte Konformitätsvermutung zu erlangen.
Die Anwendung harmonisierter Normen in der Technischen Dokumentation ist freiwillig, bietet aber bei Anwendung das Recht zur Konformitätsvermutung. Das Vorhandensein von harmonisierten Normen bezeugt die Einhaltung von EU-Richtlinien, welche Anforderungen für ein Mindestsicherheitsniveau für bestimmte Produkten aufstellen. Wendet ein Hersteller keine harmonisierten Normen an, muss er nachweisen können, dass seine Methoden mindestens genauso sicher sind.
Ein Unterschied zwischen europäischen und amerikanischen Normen in der Technischen Dokumentation besteht in der Anzahl der Herausgeber von Normen.
In Europa verabschiedet die ISO Normen, während in Amerika mehrere Organisationen Normen herausgeben. Zu den wichtigsten gehören die ANSI, OSHA und UL-Normen. Dann gibt es branchenbezogene Normungsverbände wie die NEMA (National Electrical Manufacturers Association), welche Normen im Bereich der Elektrotechnik verabschieden.
Im Allgemeinen sind die OSHA-Normen mit den EU-Richtlinien vergleichbar und die ANSI Normen mit denen der deutschen DIN. OSHA Normen sind verpflichtend umzusetzen während die ANSI Normen freiwillig umgesetzt werden können. Die Umsetzung der ANSI Normen ist jedoch zu empfehlen, da diese als wichtig anerkannt sind und bei Haftungsfällen großes Gewicht besitzen.
Im Maschinenbau für die USA gibt es mehrere Normen für Produkte. Zum Beispiel gibt es die Norm UL745-1 Portable Electric Tools, die Warnhinweise für Elektrowerkzeuge enthält.
Weiterhin gibt es für Produkte in den USA eine Vielzahl von Normen, die es zu beachten gilt, wie beispielsweise den Consumer Product Saftey Act (Sicherheitsnormen für Verbraucherprodukte) oder den Toxic Substances Control Act (Norm der US-amerikanischen Chemikalienregulierung). Im Maschinenbau sind zudem folgende Organisationen für Normen bekannt:
- Occupational Safety & Health Administration (OSHA)
- American National Standards Institute (ANSI)
- Underwriters Laboratories (UL)
- National Fire Protection Association (NFPA)
Die NFPA 70 Norm schreibt in den USA vor, in welcher Form Elektroinstallationen vorzunehmen sind. Darunter zählen Parameter wie Betriebsspannungen oder sogar die Art der Kabelverlegungen im Niederspannungsbereich zur elektrischen Energieversorgung. Ebenso regelt die Norm, wie die elektrische Sicherungen, oder die im nordamerikanischen Raum verbreiteten NEMA-Stecker zu gestalten sind. Die Nicht-Einhaltung der NFPA 70 Norm kann dazu führen, dass die Maschine oder Anlage nicht in Betrieb genommen darf.
Wenn für ein Produkt mehrere Richtlinien gelten, muss der Hersteller nicht mehrere separate Konformitätserklärungen abgeben. Sämtliche Erklärungen fasst der Erklärer dementsprechend in einem einzigen Dokument zusammen. Das Dokument verweist auf die jeweils anderen Richtlinien, deren Vorgaben er erfüllt hat. Der Hersteller bestätigt damit die Konformität seiner Maschine in einer einzigen Konformitätserklärung. Aus dieser muss stets klar ersichtlich sein, ob sie nur für eine Richtlinie gilt oder für mehrere Richtlinien.
Die Anwaltskosten in den USA muss jede Partei selbst tragen. Es findet keine Kostenerstattung wie in Deutschland statt. Die Anwälte in den USA setzen Ihre Honorare zudem mit 25-50 % der Klagesumme an. Die Richter in den USA überwachen nur den Prozessverlauf, eine Jury am Gerichtsstandort, die aus Zivilpersonen besteht, klärt die Schuldfrage. In den USA sind die Prozesse öffentlicher geführt als in Deutschland.
Der Kläger hat für die Beweissuche erhöhte Rechte. So kann er beispielsweise die Betriebsstätte des Angeklagten nach Informationen durchsuchen.
In Hinsicht auf die Produktsicherheit gibt es einige Unterschieden zwischen der EU und den USA.
In der EU gibt es ein einziges Verfahren, um ein Produkt mit den geltenden Gesetzen in Einklang zu bringen. Nämlich die Einhaltung der Schritte zur CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung findet zudem in den USA keine Anwendung. Dagegen hängt es in den USA von der Art des Produkts und der zugehörigen Bundesbehörde ab, welche Schritte für die Produktsicherheit zu ergreifen sind.
In den USA basieren die Produktrichtlinien zur Produktsicherheit auf nationalen Gesetzen, die vom Kongress verabschiedet sind. In der EU werden die Richtlinien von der Europäischen Kommission festgelegt und die Überprüfung erfolgt durch die einzelstaatlichen Behörden. Einige der in den USA erlassenen staatlichen Gesetze und Vorschriften sind zudem strenger als die Bundesgesetze.
Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt im Maschinenbau die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die aktuelle Form der europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU ist ab dem 20. April 2016 in nationales Recht in Deutschland umgewandelt. Vorallem die Hersteller von Aufzugsanlagen und andere an der Lieferkette Beteiligte nimmt die neue Verordnung dadurch in die Pflicht. Kernpunkte in dieser neuen Fassung für den Maschinenbau sind dementsprechend die Technische Dokumentation, Produktkennzeichnung und Regeln für die Kommunikation möglicher Sicherheitsrisiken.
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dient im Maschinenbau dazu, Energie und andere Ressourcen bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung von energieverbrauchsrelevanten Produkten einzusparen. Die Richtlinie erschien am 20. November 2009 und ersetze die alte Richtlinie 2005/32/EG als Nachfolger. Sie legt für Hersteller von bestimmten Produktgruppen allgemeine und spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte fest. So müssen Hersteller beispielsweise die Menge an Materialien und Energie dokumentieren, die bei Herstellung und der Lebensdauer des Produktes anfallen.
Gefährliche Stoffe und Gemische müssen in der Technischen Dokumentation nach der GHS-Einstufung (Globally Harmonised System) gekennzeichnet sein. Seit dem 1. Juni 2017 dürfen Lösemittel, Haushaltsreiniger, Bauchemikalien oder andere Gemische nur noch in Verkehr gehen, wenn sie der GHS-Kennzeichnung entsprechen. Die bislang gültigen schwarzen Symbole auf einem orangefarbenen Quadrat haben keine Gültigkeit mehr. Es sind nun nur noch die schwarzen Symbole in einem rautenförmigen, roten Rahmen auf weißem Grund zulässig.
Die EN ISO 13849-1 stellt im Maschinenbau die Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen auf. Sie entspricht zugleich einem Leitfaden für die Gestaltung und Integration sicherheitsbezogener Teile für Steuerungen von Maschinen. Diese sicherheitsspezifische Norm beschäftigt sich mit Gestaltungsleitsätzen zu sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen. Die Norm ist zudem für alle Arten von Maschinen gültig. Darüber hinaus greift sie für einfache Maschinen (zum Beispiel ein Bohrer), genauso wie für komplexe Anlagen.
Die DIN EN ISO 7010 regelt in der Technischen Dokumentation die Vorgaben zu Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen. So sind beispielsweise die Farben und Formen der Sicherheitszeichen genauestens in der Norm festgelegt. Das europäische Komitee brachte die internationalen Norm ISO 7010 in Umlauf, um international für mehr Sicherheit durch einheitliche Kennzeichen zu sorgen. Im Oktober 2012 erschien dann die deutsche Fassung der europäischen Norm, die DIN EN ISO 7010.
Ein Hersteller im Maschinenbau trägt gegenüber den Verbrauchern eine Konstruktionspflicht. Er ist verpflichtet, seine Produkte so zu konstruieren, dass ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Produkt sicher konstruiert ist. Das Produkt muss den gebotenen Sicherheitsstandards entsprechen. Mögliche Risiken bei bestimmungsgemäßer Verwendung als auch bei vorhersehbarer Fehlverwendung des Produktes müssen auf Grund des technischen Designs so weit wie möglich minimiert sein.
Im Maschinenbau muss durch die Fabrikationspflicht gewährleistet sein, dass planwidrige Abweichungen im Fabrikationsprozess nicht vorkommen. Die Fertigung des Produkts in einem Betrieb sollte so organisiert sein, dass nur einwandfreie und fehlerlose Produkte auf den Markt kommen. Materialfehler oder Materialschwächen in der Fabrikation eines Produktes wurden zu Fabrikationsfehlern führen. Der Hersteller muss durch entsprechende Fertigungsprozesse und Qualitätskontrollen dafür Sorge tragen, dass dies nicht passiert.
Die Instruktionspflicht im Maschinenbau fordert den Hersteller einer Maschine dazu auf, den Produktbenutzer ausreichend zu informieren. Mit Hilfe entsprechender Instruktionen muss der Hersteller vor Restgefahren, die trotz ordnungsgemäßer Konstruktion noch verbleiben, warnen. Ebenso muss er den Benutzer in den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts einweisen und vor Gefahren warnen.
Eine Anlage, die aus mehreren Einzelmaschinen besteht, bezeichnet man in der Maschinenrichtlinie im allgemeinen als eine „Gesamtheit von Maschinen“. Beim Inverkehrbringen von Maschinen, also auch einer Gesamtanlage, muss man eine Konformitätserklärung beizufügen. Diese Verpflichtung trifft den Hersteller der Gesamtanlage. Wenn eine Anlage aus zugekauften Teilen besteht, muss der Hersteller in seiner Konformitätserklärung für die Gesamtanlage auch sämtliche Normen der Konformitätserklärungen der Zukaufteile auflisten.
GHS steht für „Globally Harmonised System“ und bezeichnet ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Durch die Kennzeichnung ist es möglich, vor allen physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren von chemischen Stoffen und Stoffgemischen zu warnen. Zur Einstufung und Kennzeichnung werden daher Warntexte und einheitliche Gefahrenpiktogramme verwendet. Ein solche Gefahrenpiktogramm für eine giftige Chemikalie könnte zum Beispiel wie nachfolgend aussschauen:
In Bezug auf Sicherheitswarnungen können bestimmte Normen und Richtlinien falsch verstanden werden oder sind nicht bekannt. So sollte bspw. die Norm zur Sicherheit von Maschinen (EN ISO 12100) bekannt sein. Darin steht bspw. wer für eine Risikobeurteilung zuständig ist.
Die richtigen Normen zu kennen und zu verstehen, ist von großer Bedeutung. Ein gutes Normenmanagement in der Technischen Dokumentation ist essentiell für die Gewinnung von aktuellem Wissen. Jeder Mitarbeiter in der Technischen Dokumentation sollte deswegen angehalten werden, alle relevanten Normen und Richtlinien zu kennen. Ist dies nicht der Fall, liegt zudem ein organisatorisches Verschulden vor.
Die Gesetz- und Normenlandschaft ist ständig in Bewegung. Die für Ihre Technische Dokumentation wichtigen Richtlinien könnten sich aufgrund etwaiger Umstände verändert haben. Werden Änderungen in Gesetzen und Normen nicht beachtet, kann es dazu kommen, dass die Betriebsanleitung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und somit auch das Produkt als fehlerhaft angesehen wird. Dann muss man mit Anklagen aus dem Bereich der Produkthaftung rechnen.
Die DIN EN ISO 3746 beschreibt Verfahren zur Bestimmung des Schallleistungspegels einer Geräuschquelle (an einer Maschine oder Gerät). In der Emissionsmessung ist diese eine wichtige Schallenergiegröße zur Bewertung einer Schallquelle. Es werden hierdurch Anforderungen an die Messumgebung, die Messgeräte, die Messflächen und den Betrieb der zu untersuchenden Geräuschquelle festgelegt. Die Maschinenrichtlinie verpflichtet den Hersteller bzw. Vertreiber einer Maschine, in der Betriebsanleitung und in Verkaufsprospekten die von der Maschine ausgehende Geräuschemission anzugeben.
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Die EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 wurde am 5 April 2017 erlassen. Die Verordnung erlässt Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten. Darunter zählen zum Beispiel für den menschlichen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten und deren Zubehör in der Europäischen Union.
Die als „Medical Device Regulation“ (MDR) bekannte EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 erschien am 5.5.2017 im EU-Amtsblatt. Die Verordnung tritt 20 Tage später in Kraft und ist daher ab dem 26.05.2017 gültig. Für die Umsetzung der Verordnung wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren eingeräumt. Ab dem 26.5.2020 müssen die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben also verbindlich umgesetzt sein.
Die durch die neue EU- Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 abzeichnenden Konsequenzen bestehen in einem deutlich erhöhten Dokumentationsaufwand für Hersteller. Die Anforderungen an die Technische Dokumentation von Medizinprodukten wird in Anhang II neu und detailliert geregelt.
Unter anderem müssen Produkte, die für den einmaligen Gebrauch vorgesehen sind, einen Hinweis in der Gebrauchsanweisung auf diesen Sachverhalt enthalten. Der Hinweis des Herstellers auf den einmaligen Gebrauch muss in der gesamten Union einheitlich sein.
Weiterhin müssen Medizinprodukte eindeutig gekennzeichnet sein anhand einer Produktidentifizierungsnummer. Mithilfe der „Unique Device Identification“ (UDI) Nummer soll die eindeutige Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten möglich sein. Insbesondere durch sicherheitsrelevante Maßnahmen soll den Kampf gegen Produktfälschungen erleichtern. Die UDI muss auf dem Produkt und der Verpackung angegeben sein.
Unter dem Strich enthält die EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 in Bezug auf die Gebrauchsanweisung einige Neuerungen. Es gibt Änderungen beim Konformitätsbewertungsverfahren die zu beachten sind. Zudem benötigen die Unternehmen in Zukunft eine Verantwortliche Person, die über qualifiziertes Fachwissen verfügt. Händler, Importeure und andere wirtschaftliche Akteure werden deutlich mehr in die Pflicht genommen.
Klinische Bewertungen und klinische Prüfungen sind ebenfalls deutlich detaillierter geregelt. Hierdurch werden sich Mehraufwände für die Hersteller ergeben. Alle Hersteller sollten möglichst Daten aus dem Feld (Post-Market-Surveillance) erheben und in die klinischen Bewertungen mit einbeziehen.
Eine weitere Neuerung der Reform betrifft die verpflichtende Benennung einer verantwortlichen Person, die für die Überwachung und Kontrolle der Herstellung von Produkten und deren Überwachung nach dem Inverkehrbringen zuständig ist.
Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person soll der Organisation des Herstellers angehören und über bestimmte Mindestqualifikationen verfügen. Diese kann zum Beispiel ein Abschluss eines Hochschulstudiums in Recht, Medizin, Pharmazie oder Ingenieurswissenschaften sein. Auch eine langjährige Berufserfahrung in Qualitätsmanagementsystemen in Zusammenhang mit Medizinprodukten ist zudem möglich.
Klein- und Kleinstunternehmer sind von dieser Vorschrift befreit. Sie sind nicht verpflichtet, in ihrer Organisation eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person zur Verfügung zu haben. Sie müssen jedoch dauerhaft und ständig auf eine solche Person zurückgreifen können.
EU-Mitgliedsländer beteiligen sich an der Ausarbeitung von EU-Richtlinien und die Mitgliedsländer müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Eine EU-Verordnung wird ohne direkte Zustimmung der Länderparlamente erlassen und ist innerhalb einer entsprechend Frist als europäisches, übernationales Recht anzuwenden.
Ein Anpassung von älteren Betriebsanleitungen an die Bestimmungen der DIN EN 82079-1 ist nicht zwingend vorgeschrieben. Eine ältere Anleitung entspricht in den meisten Fällen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Im Falle von Produkthaftungsprozessen kann dies einen Hersteller von Maschinen benachteiligen. Somit ist eine Aktualisierung der Betriebsanleitung auf die DIN EN 82079-1 aus haftungsrechtlicher Sicht zum empfehlen. Denn eine aktuelle Betriebsanleitung vermindert das Haftungsrisiko.
In der Technischen Dokumentation umfasst die DIN EN 82079-1 bezüglich der Betriebsanleitung zum Beispiel folgende Punkte:
- Berücksichtigung der Zielgruppe
- Betriebsanleitung als Teil des Produktes
- Bereitstellung der Betriebsanleitung in geeigneter Weise und den dafür benötigten Sprachen
- Die Anleitung soll die Qualität sicherstellen und Risiken verringern
- Die Kompetenzen der beteiligten Personen sicherstellen
Der Unterschied zwischen Normen und EU-Richtlinien im Maschinenbau ist, dass EU-Richtlinien rechtlich bindend sind. So muss ein Hersteller von Maschinen sich zum Beispiel an die Maschinenrichtlinie halten. Normen an sich haben dagegen keine rechtliche Verbindlichkeit. Normen, deren Einhaltung vertraglich festgelegt sind, haben einen verbindlichen Charakter. Oder in der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, wie zum Beispiel des Begriffes „Stand der Technik“, und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung.
Eine Norm im Maschinenbau ist die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln durch eine anerkannte Organisation und deren Normengremien. Dementsprechend sollen Normen auf den Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren. Für Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung (DIN) für die Durchführung und Organisation der Normungsarbeit zuständig.
Richtlinien legen Handlungs- oder Ausführungsvorschriften fest. Richtlinien haben einen bestimmten Geltungsbereich je nach Anwendungsfall und legen für bestimmte Produkte grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest. Hingegen sind EU-Richtlinien sogenannte Rahmengesetze, das die Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. So ist beispielsweise die Maschinenrichtlinie eine EU-Richtlinie, welche die Staaten der EU in nationales Recht umwandeln müssen.
Die Niederspannungsrichtlinie ist eine von der EU herausgegebene Richtlinie. Die Richtlinie gewährleistet ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet, entsprechende zweckdienliche Maßnahmen zu treffen, damit die elektrischen Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren. Um Produkte in den Verkehr zu bringen, müssen sie so hergestellt sein, dass sie bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung die Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährdet. Am 26. Februar 2014 trat die aktuelle Form der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in Kraft.
Die Norm 31051 regelt im Maschinenbau die Grundlagen der Instandhaltung. Alles was zu den Themen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung wichtig ist, steht in dieser Norm. Instandhaltung ist besonders dort wichtig, wo das Versagen technischer Systeme Menschenleben gefährdet.
Die Typ-A und Typ-B Normen sind als Grundnormen in Betriebsanleitungen immer anwendbar. Sie sind aber zu allgemein gültig und nicht auf bestimmte Maschinentypen anwendbar. Bei speziellen Maschinen helfen die Typ-C-Normen, die auf spezielle Risiken einer Maschinenart ausgerichtet sind. Ansätze zur Risikoreduzierung können in C-Normen wesentlich klarer und direkter dargestellt sein. So regelt die EN 12355 die Sicherheitsanforderungen an Nahrungsmittelmaschinen, im speziellen an Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen. Diese Norm legt zum Beispiel fest, dass die Arbeiter keine metallverstärkten Handschuhe bei der Arbeit tragen dürfen.
ANSI in der Technischen Dokumentation steht für das American National Standards Institute (ANSI), welche eine private, gemeinnützige, amerikanische Organisation zur Koordinierung der Entwicklung freiwilliger Normen in den USA ist. Es hat dazu für die USA bedeutende Normen wie die Normenreihen ANSI Z535 entwickelt und veröffentlicht. Das deutsche Pedant zur ANSI ist demgegenüber das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN).
Neben der EMV-Richtlinie ist die Niederspannungsrichtlinie im Maschinenbau das wichtigste Regelungsinstrument für die Sicherheit von elektrisch betriebenen Geräten. Die EMV-Richtlinie soll die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie Gütern gewährleisten. Sie gilt für alle elektrischen Geräte, welche unter einer gewissen Nennspannung laufen. Betroffen sind alle Geräte zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.
Die EMV-Richtlinie im Maschinenbau ist eine EU-Richtlinie. EMV steht für Elektromagentische Verträglichkeit. Die Definition der Elektromagentische Verträglichkeit aus der Europäische EMV-Richtlinie nach Artikel 3 lautet wie folgt:
„die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere Betriebsmittel in derselben Umgebung unannehmbar wären;.“
Besser ausgedrückt leitet die EMV-Richtlinie im Maschinenbau Schutzanforderungen ab, die jedes in den Verkehr gebrachtes elektrisches Gerät einhalten muss. Wissen Sie, ob Ihr Produkt unter die EMV-Richtlinie fallen könnte?
Gerne beraten wir Sie in Vorfeld einer Dokumentation was es hinsichtlich von aktuellen Normen und EU-Richtlinien alles zu beachten gilt.
Möglich ist das, aber man sollte trotzdem prüfen, ob zusätzliche amerikanische Normen anwendbar sind. In den meisten Fällen gelten zusätzliche bzw. andere Anforderungen an die Sicherheit. Bei Nichtbeachtung wichtiger amerikanischer Normen (wie z.B. ANSI) können schnell Prozessklagen aufgrund der Produkthaftung entstehen.
Die Druckgeräteverordnung setzt die europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU in deutsches Recht um. Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Sie besagt unter anderem, dass neue Druckgeräte eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beinhalten muss. Ebenso ist in der Verordnung gefordert, dass eine CE-Kennzeichnung anzubringen und eine EU-Konformitätserklärung zu beantragen ist.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regeln die Angaben von Vibrationswerten. Sie dienen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen. Die Verordnung gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder.
Beginnen Sie mit der Suche nach Normen für die hergestellte Maschine zuerst nach einer Typ-C-Norm. Diese beschreiben Sicherheitsanforderungen für eine bestimmte Maschine. (Beispiel: EN 12717 „Sicherheit von Werkzeugmaschinen – Bohrmaschinen“)
Diese verweisen zur näheren Beschreibung zudem oft auf Typ-B-Normen. Die darin behandelten Sicherheitsfachgrundnormen beschreiben Schutzmaßnahmen. (Beispiel: EN 1037 „Sicherheit von Maschinen – Vermeiden von unerwartetem Anlauf“)
Die Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeinen Sicherheitsaspekte finden sich entsprechend in den Typ-A-Normen. (Beispiel: EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“)
Sollte man die Betriebsanleitung in Hinsicht auf Normen und Richtlinien in der Betriebsanleitung auf Ihre Aktualität überprüfen? Die Gesetz- und Normenlandschaft ist ständig in Bewegung. Die für Ihre Technische Dokumentation wichtigen Richtlinien könnten sich aufgrund etwaiger Umstände verändert haben. Werden Änderungen in Gesetzen und Normen nicht beachtet, kann es dazu kommen, dass die Betriebsanleitung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und somit auch das Produkt als fehlerhaft angesehen wird. Dann muss man mit Anklagen aus dem Bereich der Produkthaftung rechnen.
Die allgemeine Sicherheit von Maschinen behandelt die DIN EN 12100. Allgemeine Sicherheitsinformationen bei der Konzeption von Maschinen stehen darin und sollen zudem den Konstrukteuren beim Entwickeln von neuen Maschinen unterstützen. So stehen bspw. Hinweise gegen Mechanische Gefährdungen wie unerwartetes Eingreifen in eine Maschine.
Nein, zwar überschneiden sich einige Verantwortungsbereiche, jedoch sind diese genau vom Gesetzgeber geregelt. Ein Hersteller sollte in den Erläuterungen und Informationen in seiner Betriebsanleitung nur bis an die Schnittstelle zum Betreiber gehen. Betreiber müssen selber nachforschen, welche Bestimmungen für Ihren Betrieb und die Verwendung bestimmter Arbeitsmittel gelten.
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt die Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.
So wird darin bspw. der Umgang mit Blei und bleihaltige Gefahrstoffe geregelt. Die längerfristige Aufnahme hoher Mengen von Schwermetallen kann zu ernsthaften Erkrankungen führen. Blei kann zum Beispiel das Nervensystem schädigen und zu Unfruchtbarkeit führen. Die GefStoffV enthält besondere Schutzmaßnahme für Tätigkeiten mit Blei und bleihaltige Gefahrstoffe.
Die US-Normung ANSI Z535 auch in Europa anzuwenden ist schlicht überflüssig. Zwar decken sich einige Angaben mit der IEC/EN 82079-1, sind dort aber wesentlich transparenter und konkreter beschrieben. Wer nach Amerika exportieren will, sollte sich intensiver mit der ANSI Z535 befassen.
Unter Verkehrssicherungspflicht versteht man die Pflichten, welcher ein Hersteller beim Inverkehrbringen seiner Produkte und infolge der Bereitstellung am Markt erfüllen muss. Dazu zählen folgende Pflichten:
- Konstruktionspflicht
- Fabrikationspflicht
- Instruktionspflicht
- Produktbeobachtungspflicht
Die Produktbeobachtungspflicht beginnt erst nach dem Inverkehrbringen eines Produktes. Der Hersteller hat nach Produktion und Verkauf weiterhin die Pflicht, seine Waren auf dem Markt zu beobachten. Er muss die Nutzer vor Gefahren warnen, die bis dato noch unbekannt waren. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn das Produkt mit anderen Produkten auf dem Markt zusammen benutzt und dadurch neue, unvorhergesehene Gefahrensituationen entstehen. In solchen Fällen hat der Hersteller die Pflicht, darauf zu reagieren und nachzubessern. Dies kann z. B. durch Produktrückrufe oder Ergänzungen der Betriebsanleitung geschehen.
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Die DIN EN 82079-1 ist eine europäische Norm für Betriebsanleitungen. Diese beschreibt die Grundlagen zur Erstellung, Gliederung und Darstellung, außerdem Selbstbewertungshinweise von Gebrauchsanleitungen.
Der National Electrial Code (NEC) ist eine US-Norm und legt fest, in welcher Form Elektroinstallationen und deren Parameter gestaltet sind. Zum Beispiel wie Betriebsspannungen, elektrische Sicherungen oder die im nordamerikanischen Raum verbreiteten NEMA-Stecker zu gestalten sind. Weiterhin wie die Art der Kabelverlegungen im Niederspannungsbereich zur elektrischen Energieversorgung in den USA geregelt ist.
Die 1894 gegründete Underwriters Laboratories (kurz UL) ist eine unabhängige Organisation, die Sicherheits-Normen veröffentlicht. Entsprechend enthalten die Normen Anforderungen vor allem für elektrische Geräte und Komponenten.
Die National Fire Protection Association (NFPA) nennt sich selbst „The authority on fire, electrical, and building safety“. Diese gemeinnützige Gesellschaft veröffentlicht umfangreiche Regelwerke zum Thema Brandschutz, Elektrische Anlagen und Gebäudesicherheit. Zum Beispiel wäre die ANSI/NFPA 70 eine solche Norm. Zumal enthält diese Vorgaben für die Ausführung von Elektroinstallationen und ist auch als National Electrial Code (NEC) in Amerika bekannt.
Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) hat in der USA die Aufgabe, sichere Arbeitsplätze durch Festlegung und Durchsetzung von Normen zu gewährleisten. Arbeitgeber müssen alle für sie relevanten OSHA-Normen erfüllen. Als Regierungsvorschriften sind OSHA-Normen in gewisser Weise mit Europäischen Richtlinien vergleichbar, obwohl die technischen Anforderungen sehr unterschiedlich sind. Die OSHA kümmert sich mehr um die Beschreibung spezifischer, zwingend vorgeschriebener technischer Anforderungen als um abstrakte Anforderungen. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass sich EU-Richtlinien in erster Linie an Maschinenhersteller und Integratoren richten. Während OSHA-Normen für Arbeitgeber gedacht sind, welche die Maschine betreiben (in der Regel der Käufer oder Besitzer der Maschine). In den USA obliegt es daher dem Käufer, die Einhaltung von OHSA-Normen einzufordern.
Was ist das Produkthaftungsgesetz und im welchen Zusammenhang steht dieses zur Gebrauchsanleitung?
Das Produkthaftungsgesetz stützt sich auf die berechtigte Sicherheitserwartung von Personen im Zusammenhang mit der Nutzung eines Produktes. Der Hersteller eines Produktes haftet für jeden Schaden der ursächlich verknüpft ist mit einem Fehler des Produktes. Als potenzielle Fehlerquellen wird die Darbietung des Produktes, der Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes, der Gebrauch und die Erwartung des Nutzers infolge des Gebrauches angesehen. Die Gebrauchsanleitung dient als wichtige Informationsquelle dazu ein Produkt sicher und sachgerecht zu nutzen.
Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphères EXplosibles. ATEX steht demgemäß für die Richtlinien auf dem Gebiet des Explosionsschutzes. Sie regelt die Schutzmaßnahmen für Produkte, die in einem explosionsgefährdeten Bereich zum Einsatz kommen.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt zudem die Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukte. Es ist seit Dezember 2011 der Nachfolger des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
In dieses Gesetz sind einige europäische Richtlinien eingeflossen und in deutsches Recht umgesetzt worden. Darunter:
- Maschinenrichtlinie
- Niederspannungsrichtlinie
- Aufzugsrichtlinie
- Druckgeräterichtlinie
- Explosionsschutzverordnung
Das ProdSG erlaubt eine Markteinführung eines Produktes nur dann, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.
ANSI Z535 (2)
ANSI in der Technischen Dokumentation steht für das American National Standards Institute (ANSI), welche eine private, gemeinnützige, amerikanische Organisation zur Koordinierung der Entwicklung freiwilliger Normen in den USA ist. Es hat dazu für die USA bedeutende Normen wie die Normenreihen ANSI Z535 entwickelt und veröffentlicht. Das deutsche Pedant zur ANSI ist demgegenüber das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN).
Die US-Normung ANSI Z535 auch in Europa anzuwenden ist schlicht überflüssig. Zwar decken sich einige Angaben mit der IEC/EN 82079-1, sind dort aber wesentlich transparenter und konkreter beschrieben. Wer nach Amerika exportieren will, sollte sich intensiver mit der ANSI Z535 befassen.