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NN #002 News zu Normen und Richtlinien – Februar 2021

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Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Beginnen möchte ich mit der Richtlinie für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Für diese Richtlinie gab es am 27 Januar einen Durchführungsbeschluss der EU. Anhang 1 listet die aktuellen harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/33/EU auf. Anhang 2 listet die gestrichenen harmonisierten Normen auf.

Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder

Ein weiterer Durchführungsbeschluss der EU betrifft die Richtlinie über Sportboote und Wassermotorräder und trat am 02 Februar in Kraft. Der Anhang 1 listet wieder aktuelle und neue harmonisierte Normen auf, während Anhang 2 die entfallenen harmonisierten Normen aufführt.

Änderung REACH-Verordnung

Eine Änderung der REACH-Verordnung 1907/2006 fang zum 25 Januar statt. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung 2021/57 der EU hat den Anhang 17 der REACH-Verordnung betreffend bleihaltiger Munition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten geändert.

ROHS: Erneuerung der Ausnahmefrist für bleihaltige Legierungen

Interessant dürfte auch folgendes Thema werden. Im Juli diesen Jahres läuft eine Ausnahmefrist für bleihaltige Legierungen ab. Blei darf laut der ROHS-Richtlinie 2011/65/EU nur in gewissen Mengen in Produkten vorkommen. Es gibt Ausnahmen für Bleianteile in Legierungen aus Stahl, Aluminium und Kupfer. Da bleihaltigen Legierungen in einer Großzahl von Elektronikprodukten zum Einsatz kommen, ist dies natürlich von Bedeutung für die Produktentwicklung. Ein Antrag für die Erneuerung dieser Ausnahmefrist liegt der EU-Kommission schon seit dem 15 Januar 2020 vor. Eine Entscheidung über die Fortführung der Ausnahmefrist steht noch aus.

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Medizinische Gesichtsmasken laut Medizinprodukteverordnung

Kommen wir zu einem Bereich, der in der Coronapandemie eine große Relevanz für Marktaufsichtbehörden hat. Die Mund-Nasen-Bedeckungen sowie die medizinischen Gesichtsmasken.

CE-Kennzeichnung von FFP2-Masken

Vorallem die zivilrechtlichen Auswirkungen von nicht gesetzlich-konformen Masken ist ein spannendes Thema. Immer häufiger hört man in den Medien von rechtlichen Auseinandersetzungen durch angeblichen „FFP2“ Masken. Oft ist hier von Betrugsvorwürfen im Bereich der Dokumentation oder der CE-Kennzeichnung die Rede. Unzutreffend CE-gekennzeichnete Masken oder nicht CE-gekennzeichnete Masken sind formelle Mängel und zählen als Sachmangel. Solche Masken dürfen laut den einschlägigen EU-Richtlinien nicht in Verkehr gebracht werden.

Gerade Masken aus dem asiatischen Markt sind oft unzureichend geprüft bzw. dokumentiert und haben keine CE-Kennzeichnung oder eine fälschliche CE-Kennzeichnung. Auch entsprechend die Masken aus dem Nicht-EU-Ausland oft nicht den Anforderungen der EU-Verordnung 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung.

FFP2-Masken gehören der PSA-Verordnung an

Da FFP2-Masken als persönliche Schutzausrüstung gelten sind die Gesundheits- und Sicherheitsschutzanforderungen nach Anhang 2 der PSA-Verordnung einzuhalten. Der Nachweis, dass diese Anforderungen eingehalten werden, erfolgt über eine entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren. Die Masken fallen unter die Risikokategorie 3 wodurch bis zu zwei Konformitätsbewertungsverfahren möglich sind.

  • Einmal die Interne Fertigungskontrolle mit Produktprüfungen durch eine benannte Stelle
  • oder durch ein Qualitätssicherungssystem mit Zertifizierung durch benannte Stelle

Eine EU-Baumusterprüfung im Vorfeld nach Anhang 5 der PSA-Verordnung ist dabei immer notwendig. Die Baumusterprüfbescheinigung ist von einer Zertifizierungsstelle auszustellen. Erst nach dem gewählten Konformitätsbewertungsverfahren darf der Hersteller die CE-Kennzeichnung mit der vierstelligen Nummer der Zertifizierungsstelle auf dem Produkt gut erkennbar und lesbar anbringen.

Überarbeitetes EU-Energielabel für Haushaltsgeräte

Eine weitere Neuigkeit ist, dass ab dem 1. März Kühlschränke, Fernseher oder Waschmaschinen ein anderes Energielabel tragen müssen. Die Angaben wie bisher mit A+, A++ und A+++ sind dann passe. Für Haushaltsgeräte gibt es dann ein überarbeitetes EU-Energielabel

Dieses beinhaltet sieben Stufen mit den Buchstabe A bis G. Außerdem sind auf den Geräten zusätzliche Informationen anzubringen, etwa zu Lautstärke und dem Fassungsvolumen. Auch ist ein QR-Code vorgeschrieben, über den weitere Angaben abrufbar sind. Verbraucherschützer haben bereits angemerkt, dass die neuen Regeln nicht sofort für alle Produkten gelten. Daher kann es vorkommen, dass es sowohl Produkte mit alter als auch der neuen Kennzeichnung gibt.

Die EU-Kommission hat das neue Energielabel mit der Begründung herausgebracht, dass der Unterschied zwischen den einzelnen energieeffizienten Produkten nicht klar ersichtlich sei. Für den Verbraucher war nicht absehbar, was mit den verschiedenen A-Klassen gemeint war und welche wirklich effizient sind. Ebenso soll der Hersteller zur Innovation vorangetrieben werden, um noch mehr sparsamere Geräte zu entwickeln.

Nun gibt es für die Produktgruppen Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, elektronische Displays und Leuchtmittel eine neue Kennzeichnung. Es gibt wieder eine Farbskala von Dunkelgrün für sehr gut bis Rot für sehr schlecht. Zusätzlich sind die Farben mit den genannten Buchstaben A bis G ausgezeichnet. Der Benutzer hat damit eine schnelle Orientierung wie Energieeffizient ein Produkt ist. Die EU-Kommission hat auch die Bedingungen für die oberen Klassen stark angezogen. Die meisten bestplatzierten Kühlschränke mit früher A+++ erreichen mit dem neuen Label gerade mal die Klasse C.

Die Händler haben nun vom 1 bis 18 März 2021 Zeit die Geräte in den Geschäften und im Online-Handel mit den neuen Labels auszuzeichnen. Danach dürfen Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und elektronische Displays nur noch die neuen Aufkleber tragen. Anders sieht es bei Lampen aus. Glühbirnen und andere Lichtquellen sind erst vom 1. September an mit dem neuen Energielabel aus zu zeichnen.

Für andere kennzeichnungspflichtige Elektrogeräte wie Wäschetrockner, Staubsauger, Backöfen, usw. ändert sich erst ab 2024 das Energielabel.

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Entwürfe technischer Vorschriften in Europa

Als nächstes befassen wir uns mit den neuesten Entwürfen von technischen Vorschriften, die in den europäischen Mitgliedstaaten erarbeitet oder überarbeitet wurden. Ich möchte hier nur auf die Änderungen innerhalb Deutschlands kurz eingehen, damit der Rahmen dieser Folge nicht überspannt wird.

Eine Änderung in Deutschland befasst sich mit der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser. Betroffen sind davon Produkte, die für den Bau und die Sanierung von Trinkwasserversorgungsanlagen verwendet werden. Der Entwurf konkretisiert Anforderungen für metallene Werkstoffe um die hygienische Sicherheit der Trinkwasserversorgung. aufrecht zu halten.

Gefahrstoffinformationssystem für den Explosionsschutz

Gegen Ende der Folge haben wir noch folgenden Praxistipp hinsichtlich Explosionsschutz für Sie:

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie bietet ein kostenfreies Gefahrstoffinformationssystem an. Dieses soll vor allem die Klein- und Mittelbetriebe bei der Umsetzung des Gefahrstoffrechts unterstützen. Im System sind auch nützliche Module wie ein Gemischrechner für die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen nach dem GHS-System enthalten.

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