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Extra #005 Die Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung

Extra #005 Die Konformitätserklärung Für Die CE-Kennzeichnung

Die Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung erklärt, dass die Vorgaben der jeweiligen Richtlinien eingehalten wurden. Wir kennen die wichtigsten Inhalte.

CE-Kennzeichnung an Produkten

Hersteller sind verpflichtet für diverse Produkte eine CE-Kennzeichnung an Ihrem Erzeugnis anzubringen bevor dieses auf dem europäischen Warenverkehr in Umlauf gebracht werden darf. Hersteller von Maschinen müssen das beispielsweise tun. Aber auch andere Richtlinien fordern dies. Beispielsweise wie die EMV-Richtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie für unterschiedliche Arten von Produkte eine CE-Kennzeichnung fordern.

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigen die Hersteller, dass Ihre Produkte allen Anforderungen aus den für Ihr Erzeugnis zutreffende EU-Richtlinien einhalten. Diese Konformität mit den Richtlinien bestätigen die Hersteller mittels der Konformitätserklärung.

Doch nicht immer ist klar, was eine Konformitätserklärung enthalten muss. Oder wann diese im Ablauf für die CE-Kennzeichnung erstellt sein muss und wie lange man die Konformitätserklärung für Behörden bereithalten muss.

Ablauf einer CE-Kennzeichnung

Um eine CE-Kennzeichnung an seinem Produkt anbringen zu dürfen, muss der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Damit kann der Hersteller nachweisen, dass sein Produkt die Bestimmungen der jeweiligen EU-Richtlinie einhält. Der Hersteller stellt hierfür eine Konformitätserklärung aus, in dem er die jeweilige Richtlinie aufführt und welche harmonisierten Normen auf das Produkt zutreffen.

Nun muss der Hersteller erst mal wissen, welche Richtlinien und welche der harmonisierten Normen auf sein Produkt zutreffen. Eine ausgedehnte Normenrecherche hilft hierbei. Die Normenrecherche ist bereits ein komplexes Thema. Wenn Sie sich näher hierfür interessieren, kann ich Ihnen die Podcast Reihe von meinem Kollegen Florian Schmider empfehlen. In der ersten Folge Grundlagen Normenrecherche geht er auf die Basics dieses Themas ein.

Kennt der Hersteller nun die passenden Normen und Richtlinien kann er die hierfür geforderten Technischen Unterlagen zusammenstellen. Die für das Produkt zutreffenden Richtlinien nennen auch meistens welche Inhalte die Technischen Unterlagen umfassen müssen. Häufig wird eine Betriebsanleitung gefordert. Die Maschinenrichtlinie will beispielsweise, dass in der Betriebsanleitung auch die EG-Konformitätserklärung oder ein Dokument vorkommt, dass diese inhaltlich mit Einzelangaben zur Maschine wiedergibt.

Mit der Zusammenstellung der Technischen Unterlagen kann sich der Hersteller dann auch mit der Erstellung der Konformitätserklärung befassen.

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  • Ersichtlicher Verwendungszweck der Maschine
  • Nachvollziehbare Handlungsanweisungen
  • Korrekt gestaltete Warnhinweise
  • Übersichtliches Layout der Betriebsanleitung
  • Verständliche Abbildungen
  • Hochwertige textliche Gestaltung

Die Konformitätserklärung

Die Details der Konformitätserklärung finden sich in den Angaben zu den jeweiligen EU-Richtlinien. In diesen ist festgehalten, welche Produkte eine Konformitätserklärung benötigen und welchen Umfang diese umfassen.

Der Inhalt der Erklärung weicht je nach anzuwendender Norm ab und kann unterschiedlich groß ausfallen.

Fällt ein Produkt unter mehrere europäische Richtlinien genügt es eine Konformitätserklärung auszustellen, welche alle Richtlinien nennt. Zu beachten ist, dass manche Richtlinien die Anwendung einer anderen Richtlinie ausschließen. Die Maschinenrichtlinie und die Niederspannungsrichtlinie sind solch ein Fall. Diese schließen sich gegeneinander aus und dürfen nicht zusammen auf der Konformitätserklärung aufgeführt werden. Produkte wie für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte, gewöhnliche Büromaschinen oder Audio- und Videogeräte fallen ausschließlich unter die Niederspannungsrichtlinie.

Der Hersteller bzw. eine bevollmächtigte Person des Herstellers unterschreibt handschriftlich die Konformitätserklärung. Eine eingescannte Unterschrift ist für die Gültigkeit der Erklärung ausreichend.

Der Kunde des Herstellers erhält je nach anzuwendende Richtlinie (wie Druckgeräterichtlinie, Maschinenrichtlinie oder ATEX-Richtlinie) eine Kopie der Konformitätserklärung separat oder in der Betriebsanleitung mit eingebunden.

Das Original der Konformitätserklärung muss der Hersteller in jedem Fall den Aufsichtsbehörden unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Hersteller muss die Konformitätserklärung für mindestens zehn Jahre lang aufbewahren, um es bei Verlangen einer Behörde vorweisen zu können.

Bezeichnung der Konformitätserklärung

Wie sieht es mit der Bezeichnung der der ausgestellten Konformitätserklärung aus?

Die Richtlinien die vor 2011 veröffentlicht wurden, sind noch unter der damaligen Europäischen Gemeinschaft herausgekommen. Für Konformitätserklärungen unter diesen Richtlinien gilt noch die Bezeichnung EG-Konformitätserklärung wie das beispielsweise bei der (noch) aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG der Fall ist.

Neuere Fassungen von Richtlinie wie beispielsweise die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sind von der Europäischen Union veröffentlicht worden. Für Produkte unter dieser Richtlinie ist eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen.

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Inhalte Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie

Die Inhalte für die Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie sind im Anhang II aufgelistet. Die Angaben in dieser Richtlinie unterscheiden sich zwischen einer EG-Konformitätserklärung für Maschinen und einer EG-Einbauerklärung für unvollständige Maschinen.

Zu den Angaben für die Konformitätserklärung einer Maschine zählen:

  • Die vollständige Anschrift des Herstellers
  • Benennung der bevollmächtigen Person für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen
  • Identifikation und Beschreibung der Maschine
  • Einen Satz, der darauf hinweist, dass die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinien eingehalten wurden
  • Falls ein Baumusterprüfverfahren durchgeführt wurde, ist die benannte Stelle anzugeben sowie die Nummer der EG-Baumusterprüfbescheinigung
  • Falls ein Qualitätssicherungssystem zur Herstellung verwendet wurde, ist die benannte Stelle zu nennen, welche das System genehmigt hat
  • Mögliche Fundstellen von harmonisierten Normen sowie sonstigen technischen Normen und Spezifikationen
  • Ort und Datum der Konformitätserklärung
  • Die Unterschrift des Bevollmächtigten sowie Angaben zu dieser Person

Zu den Angaben einer Einbauerklärung für unvollständige Maschine zählen:

  • Anschrift des Herstellers
  • Identifikation und Beschreibung der unvollständigen Maschine
  • Angewandte Normen und Normenteile
  • Benennung der bevollmächtigen Person für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen
  • Angabe eines Hinweises, dass die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn die Konformität mit der vollständigen Maschine festgestellt wurde
  • Eine Erklärung, die auf die Verpflichtung hinweist, dass staatlichen Stellen auf begründetes Verlangen die technischen Unterlagen zu übermitteln sind und auch die Form der Übermittlung anzugeben ist
  • Ort und Datum der Einbauerklärung
  • Die Unterschrift des Bevollmächtigten sowie Angaben zu dieser Person

Inhalte Konformitätserklärung nach Niederspannungsrichtlinie

Im Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie sind die Inhalte für eine EU-Konformitätserklärung aufgeführt. Hierzu zählen

  • die Produktangaben (also das Modell, die Produkt- bzw. Seriennummer)
  • Daten zum Hersteller mit Name und Anschrift
  • Ein Hinweis, dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt
  • Der Gegenstand der Erklärung, die das elektrische Betriebsmittel klassifiziert
  • Ein Vermerk, dass der beschriebene Gegenstand die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union erfüllt
  • Die Angabe von harmonisierten Normen, die der Konformität zugrunde liegt oder die passenden technischen Spezifikationen mit Bezug zur Konformität
  • Ort, Datum der Ausstellung und die Unterschrift der bevollmächtigen Person
  • Zusatzangaben zu dem Unterzeichner der Erklärung (dazu gehört der Name der Person und seine Funktion im Unternehmen)

Wir kennen nun die Angaben die in eine Konformitätserklärung nach Niederspannungsrichtlinie und Maschinenrichtlinie enthalten muss.

Falls Sie eine Musterkonformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie benötigen, kann ich Ihnen empfehlen, diese von unserer Webseite herunterzuladen. Diese und andere nützliche Checklisten und Musteranleitungen können Sie in unserem Downloadbereich kostenfrei herunterladen.

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