Überspringen zu Hauptinhalt

Bestandteile von Konformitätserklärungen

Wussten Sie schon, dass die Unterschrift zu den zwingenden Bestandteilen einer Konformitätserklärung gehört?

Es gibt hier allerdings die Erleichterung, dass auch eine elektronisch erzeugte Unterschrift, also beispielsweise eine eingescannte Unterschrift ausreichend ist. Zusätze wie: „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig“, genügen jedoch nicht den Anforderungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

An den Anfang scrollen